Antragsfristen

Ein Antrag auf Forschungsförderung (Forschungsprojekt oder Forschungsstipendium) sowie auf Förderung im Rahmen des Sonderprogramms Zentralasien kann jederzeit bei der Geschäftsstelle der Gerda Henkel Stiftung gestellt werden. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln.

Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an vier Terminen im Jahr über die Stipendienvergabe. Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt maximal sechs Monate. Die Stiftungsgremien werden zum nächstmöglichen Termin über Ihren Antrag beraten und entscheiden. Nach Bearbeitung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Kleinere Fördersummen (bis max. 15.000,- €) gewährt die Stiftung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, dessen Beratungszeit in der Regel zwischen drei und vier Monaten liegt. Promotionsstipendien, sowie Anträge im Sonderprogramm Zentralasien sind von diesem vereinfachten Verfahren ausgeschlossen.


Die Bewerbungsfrist für die Frühjahrssitzung der Stiftungsgremien in 2011 endet am 10. Dezember 2010. Alle Anträge müssen spätestens bis zu diesem Datum in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Frist gilt nicht für Promotionsstipendien sowie kleinere Anträge bis max. 15.000,00 €.

Die Sitzung findet im April 2011 statt. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens Anfang Mai 2011 beginnen.


Anträge für den Förderschwerpunkt "Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen" werden im Rahmen eines gesonderten Verfahren beraten.

Die Bewerbungsfrist endet am 10. Dezember 2010.

Das Sonderprogramm zur Förderung des Historikernachwuchses in Russland, der Ukraine, Moldawien und Weißrussland wurde im Jahr 2010 nach zehnjähriger Laufzeit in das Basisprogramm der Stiftung überführt. Die letzte Bewerbungsfrist endete am 01. April 2010. Seither wird über Anträge aus den teilnehmenden Ländern im Rahmen des Basisprogramms der Stiftung beraten.










Gründung und Ziele | Grundsätze | Organisation | Geschäftsstelle | Fördermittel im Überblick | Mitgliedschaften und Kooperationen |
Vorstellung ausgewählter Projekte | Gerda Henkel Vorlesungen | Projekte der Stiftung | Geförderte Publikationen | Wissenschaftsportal L.I.S.A. | L.I.S.A.video |
Allgemein | Basisprogramm | Sonderprogramme | Fellowships | Dotierung | Aktuelle Förderquote | Gerda Henkel Preis | ABRECHNUNG VON REISE- UND SACHMITTELN | BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN |
Forschungsprojekte | Forschungsstipendien | Promotionsstipendien | Kleinere Reise- und Sachbeihilfen | Tagungen | Druckkosten | Sonderprogramme |

Beantragung von Reise- und Sachmitteln | Dotierung | Antragsfristen |
Antrag Promotionsstipendium | Antrag Forschungsstipendium | Antrag Forschungsprojekt | Antrag Tagung | Antrag Kleinere Reise- und Sachbeihilfen | Antrag Forschungsstipendium (Förderschwerpunkt Islam) | Antrag Forschungsprojekt (Förderschwerpunkt Islam) | Antrag Stipendium (Sonderprogramm Zentralasien) | Antrag Forschungsprojekt (Sonderprogramm Zentralasien) |