1. Alle Reise- und Sachmittel sind durch Vorlage von Belegen abzurechnen. Für belegte Ausgaben ist keine ausführliche Begründung notwendig. Sollte es nicht möglich sein, für eine Ausgabe einen Beleg zu erhalten, erwartet die Stiftung eine ausführliche Erklärung. Eine Erstattung dieser Beträge kann nicht in jedem Fall erfolgen.
2. Es werden keine pauschalierten Tages- und Übernachtungsspesen gewährt. Fahrt- und Übernachtungskosten sind unter Vorlage von Belegen abzurechnen. Im Falle der Gewährung eines Stipendiums erstattet die Stiftung keine Verpflegungskosten.
3. PKW-Kosten können bis zu einer Entfernung von 100 km mit einer Pauschale von € -,30/km abgerechnet werden; darüber hinaus bittet die Stiftung um Abrechnung der Benzinkosten gegen Vorlage von Tankbelegen.
4. Neben der Vorlage der Belege bittet die Stiftung um eine Übersicht, in der alle Ausgaben aufgelistet sind und durch entsprechende Nummerierung der Belege diesen zugeordnet werden können. Die abzurechnende Summe sollte nach Reise- und Sachkosten unterteilt sein.
5. Bitte rechnen Sie alle Währungen zum jeweiligen Tageskurs in Euro um. Wir bitten, den jeweils verwendeten Umrechnungskurs in der Abrechnung anzugeben.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stiftung.