Kleinere Reise- und Sachbeihilfen

Kleinere Reise- und Sachbeihilfen

Wichtiger Hinweis für Antragsteller: Bitte verwenden Sie ab sofort für alle Anträge auf Förderung von Reise- und Sachbeihilfen ein elektronisches Antragsformular. Dies gilt auch für kleinere Fördersummen (bis max. 15.000,- €).

Anträgen auf kleinere Reise- und Sachbeihilfen sind folgende Unterlagen beizufügen:


    • Antragsübersicht (Formular für Antrag Kleinere Reise- und Sachbeihilfen)

    • Beschreibung des Forschungsvorhabens

    • Kostenplan

    • Erklärung, ob eine Förderung bereits durch eine andere Institution erfolgt oder an anderer Stelle ein Antrag auf Förderung des Vorhabens gestellt worden ist.

    Die Stiftung fördert keine Einzelreisen zur Teilnahme an Tagungen oder Kongressen.

    Anträge auf kleinere Reise- und Sachbeihilfen können nicht von Doktoranden gestellt werden. Diese können ausschließlich im Rahmen eines Antrags auf Promotionsförderung Reise- und Sachkosten geltend machen.



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