Sonderprogramme

Förderschwerpunkt Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen

Förderungen
Förderungen können für folgende Bereiche beantragt werden:

  • Forschungsprojekte

  • Forschungsstipendien im In- und Ausland (maximal 24 Monate)

  • Tagungen

  • Druckkosten (nur für zuvor von der Stiftung geförderte Projekte)

  • Bewerbungsfrist
    Die nächste Bewerbungsfrist endet am 10. Dezember 2010.

    Anträge können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

    Unterlagen
    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    Forschungsprojekte und Forschungsstipendien
    • Antragsübersicht (Formular für Antrag Forschungsprojekt;
      Formular für Antrag Forschungsstipendium)

    • Beschreibung des Forschungsvorhabens (maximal acht Seiten)

    • Arbeits- und Zeitplan, ggf. mit Reiseplan

    • Detaillierte Kostenkalkulation (Die im Einzelnen beantragten Mittel sind präzise zu beziffern.)

    • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragsteller/s

    • Ggf. Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des vorgesehenen Projektkoordinators und/oder -bearbeiters

    Nach dem Versand des elektronischen Antragsformulars bitten wir, einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars zusammen mit den übrigen Unterlagen per Post an die Stiftung zu senden.

    Zusätzlich bei Stipendiumsanträgen:

    • akademische Zeugnisse (Examen, Magister, Promotion, Habilitation etc.)

    • mindestens ein Fachgutachten eines Hochschullehrers, das erforderliche Gutachten ist vom Verfasser direkt an die Stiftung zu schicken (mit Unterschrift des Verfassers - Zusendung vorab per E-Mail oder Fax möglich).


    Nach dem Versand des elektronischen Antragsformulars bitten wir, einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars zusammen mit den übrigen Unterlagen per Post an die Stiftung zu senden.

    Informationen zur Dotierung von Stipendien finden Sie hier.



    Tagungen
    Anträgen auf Förderung einer Tagung sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Antragsübersicht (= Formular für Antrag Forschungsprojekt)

    • Konzept der Tagung

    • Liste der Referenten und Themen

    • Kostenplan, der Auskunft gibt über die Höhe des Eigenanteils und Fördermittel, die von anderen Förderinstitutionen zugesagt wurden (in der Regel werden Reise- und Übernachtungskosten übernommen, die Stiftung übernimmt keine pauschalen Tagegelder)

    • Erklärung, ob der Antrag so oder in vergleichbarer Form einer anderen Förderinstitution vorliegt bzw. bereits vorgelegen hat.


    Nach dem Versand des elektronischen Antragsformulars bitten wir, einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars zusammen mit den übrigen Unterlagen per Post an die Stiftung zu senden.

    Für Tagungen außerhalb des Förderschwerpunkts gelten abweichende Antragsmodalitäten. Informationen dazu finden Sie hier.




    Druckkosten
    Druckkosten werden nur für herausragende, bereits von der Stiftung geförderte Projekte vergeben. Einem Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:
    • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung (17 KB)

      Mit Adobe Acrobat Reader 5.0 oder höher können Sie das PDF öffnen und ausdrucken. Adobe Acrobat Reader kostenlos herunterladen.

    • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (als CD-ROM)

    • zweiseitige Zusammenfassung, in der der wissenschaftliche Ertrag und das Innovationspotential der Monographie/des Sammelbandes dargestellt sind.



    Sonderprogramm Zentralasien

    Leitfaden zur Antragstellung in russischer Sprache (114 KB)

    Förderungen
    Förderungen können für folgende Bereiche beantragt werden:
    • konkrete und zeitlich begrenzte Forschungsprojekte

    • Promotions- und Forschungsstipendien im In- und Ausland (maximal 24 Monate)

    • Reisestipendien in kleinerem Umfang für Wissenschaftler aus der Zielregion zur Teilnahme an Fachkonferenzen und zur Präsentation ihrer Forschungsvorhaben

    • Sachbeihilfen zur Sicherung von Beständen in Bibliotheken und Archiven sowie für Notgrabungen.


    Bewerbung
    Bewerber können sich jederzeit direkt an die Stiftung wenden oder von deutschen Universitätsprofessoren/-innen vorgeschlagen werden.

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Antragsübersicht (Formular für Antrag StipendiumFormular für Antrag Forschungsprojekt)

    • Beschreibung des Forschungsvorhabens (maximal acht Seiten)

    • Arbeits- und Zeitplan

    • Übersicht über die notwendigen Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen etc. und möglichst detaillierte Aufstellung der voraussichtlich entstehenden Reise- und Sachkosten (Reisekosten für Hin-/Rückreise und Unterkunft, keine pauschalierten Tage- und Übernachtungsspesen; Sachkosten z.B. für Fotokopien oder Verfilmung von Archivmaterial, Fotoarbeiten etc., kein pauschales Büchergeld)

    • Lebenslauf

    • Erklärung über eine Förderung des Forschungsvorhabens durch andere Institutionen bzw. parallel gestellte Anträge an anderer Stelle.


    Zusätzlich bei Stipendiumsanträgen:

    • Zeugniskopien (beglaubigt und übersetzt)

    • zwei Gutachten von Hochschullehrern, davon eines möglichst außerhalb des Heimatlandes (mit Unterschrift und Institutsstempel)

    • Zusage eines deutschen Mentors, den Stipendiaten zu betreuen und ihm einen Arbeitsplatz an einer deutschen Forschungsstätte zur Verfügung zu stellen (bei Aufenthalten in Deutschland)

    • Nachweis über hinreichende Sprachkenntnisse (Deutsch oder Englisch).


    Bewerbungsfrist
    Ein Antrag kann jederzeit bei der Geschäftsstelle der Gerda Henkel Stiftung eingereicht werden. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Stipendien. Die Bewerbungsfrist für die Frühjahrssitzung der Stiftungsgremien in 2011 endet am 10. Dezember 2010.
    Anträge können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

    Informationen zur Dotierung von Stipendien im Rahmen des Sonderprogramms finden Sie hier.





    Sonderprogramm zur Förderung des Historikernachwuchses in Russland, der Ukraine, Moldawien und Weißrussland

    Bitte beachten: Im Jahr 2010 wurde das Sonderprogramm nach zehnjähriger Laufzeit in das Basisprogramm der Stiftung überführt. Die letzte Antragsfrist endete am 1. April 2010. Seither wird über Anträge aus den teilnehmenden Ländern im Rahmen des Basisprogramms der Stiftung beraten.





    Islam, moderner Nationalstaat und transnationale Bewegungen

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