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Allgemeine Fragen
Was tue ich, wenn ich nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.
Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70
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Anträge
Erhalte ich nach der ersten Eingangsbestätigung, in der ggf. auf fehlende Unterlagen hingewiesen wird, eine weitere Bestätigung, sobald die fehlenden Unterlagen eingegangen sind?
Nein, da es den Antragstellern obliegt, dafür Sorge zu tragen, dass Gutachten bzw. sonstige angeforderte Unterlagen auch wirklich eingereicht werden. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen ist es uns leider nicht möglich, nach der ersten Eingangsbestätigung – in der auf fehlende Unterlagen hingewiesen wird – weitere Bestätigungen zu versenden.
Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Die Stiftung macht hierzu keine Vorgaben. Vorzugsweise in Deutsch.
Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.
Wo finde ich die aktuelle Höhe der Stipendien?
Eine Übersicht über die Stipendienhöhen finden Sie unter „Förderung“ > „Dotierung“.
Wie schicke ich die Antragsunterlagen am besten zu?
Bitte senden Sie uns alle Unterlagen per Post zu. Bei Anträgen aus den Sonderprogrammen Osteuropa und Zentralasien bitten wir aufgrund des oft langen Postwegs, die Unterlagen vorab auch per E-Mail zu versenden.
In welcher Reihenfolge sollen meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
In der auf der Homepage für die jeweiligen Programme genannten Reihenfolge in einfacher Ausfertigung.
Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.
Was passiert mit meinem Antrag, wenn er unvollständig bleibt?
Unvollständige Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und zunächst für die nächste Auswahlrunde zurückgestellt.
Wann ist die nächste Antragsfrist?
Antragsfristen werden jeweils auf der Homepage unter „Anträge“ > „Antragsfristen“ angegeben. Bitte beachten Sie, dass es nicht für alle Programme der Stiftung Fristen gibt.
Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.
Wie sollten Reise- und Sachkosten beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden.
Kann anstelle eines Forschungsstipendiums auch eine BAT-Stelle beantragt werden?
Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien sind Fördermittel für eine kosten-intensive BAT/TVÖD-Besoldung nur im besonders begründeten Ausnahmefall zu gewähren. Vorzuziehen ist die Vergabe von steuerfreien Forschungsstipendien nach allgemein festgelegten Sätzen, deren Höhe sich nach Alter und wissenschaftlicher Qualifikation des Projektmitarbeiters bzw. Stipendiaten richtet. Eine Übersicht über die Stipendienhöhen finden Sie unter „Förderung“ > „Dotierung“.
Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag abgelehnt worden ist?
Eine erneute Antragstellung mit aktualisierten Unterlagen ist grundsätzlich möglich.
Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.
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Gutachten
Wie sollte ein Empfehlungsschreiben (Gutachten) aussehen und welche Punkte sollte es beinhalten?
Die Stiftung macht keine Vorgaben für die Verfassung der Gutachten. In der Regel bewerten die Gutachter die Qualität des Projekts und die Qualifikation des Antragstellers.
Können die Gutachten von den Verfassern per E-Mail an die Stiftung geschickt werden?
Gutachten können vorab per E-mail eingereicht werden. Für die Beratung werden aber nur Originalgutachten mit Unterschrift akzeptiert.
Müssen die Gutachter einer Universität angehören oder habilitiert sein?
Nein, die Wahl der Gutachter bleibt den Antragstellern überlassen.
Können Gutachten auch aus dem Ausland kommen?
Ja.
Können die Gutachter auch aus anderen Fachbereichen kommen?
Ja.
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Förderung allgemein
Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie das Stipendium annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Stipendienzahlungen mitzuteilen.
Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.
Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.
Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit Druckkosten unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage im Bereich „Service“ zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).
Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.
Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.
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Promotion
Wie ist die Altersgrenze (28. Lebensjahr) zu verstehen?
Die Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt des Hochschulabschlusses. Hatten Sie also zum Zeitpunkt des Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet, könnten Sie sich auch z. B. im Alter von 35 Jahren noch bei der Stiftung um ein Promotionsstipendium bewerben. Ausnahmen werden auf das Lebensalter angerechnet (z. B. zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehrdienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände). Falls keine besonderen Gründe für einen Hochschulabschluss nach Vollendung des 28. Lebensjahres vorliegen, kann der Antrag nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.
Können sich auch ausländische Doktoranden um ein Promotionsstipendium bewerben?
Ja.
Kann die Promotion auch im Ausland erfolgen?
Ja.
Kann jeder Antrag auf Promotionsförderung einen Antrag für Reise- und Sachmittel enthalten?
Ja, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben stehen.
Gibt es Bewerbungsgespräche bzw. kann ich mein Thema persönlich in der Stiftung vorstellen?
Nein, als Grundlage der Entscheidung dient einzig der eingereichte Antrag.
Kann ich einen Antrag auf Promotionsförderung stellen, auch wenn ich (noch) nicht immatrikuliert bin bzw. von der entsprechenden Universität noch keine Aufnahmebestätigung für die Promotion habe?
Ja.
Kann ich die im Jahr vier Mal stattfindenden Beratungstermine der Stiftungsgremien erfragen?
Nein, die Stiftung macht grundsätzlich keine Angaben zu den Beratungsterminen der Stiftungsgremien. Ab Eingang des vollständigen Antrags (inkl. Gutachten) ist mit einer maximalen Beratungszeit von sechs Monaten zu rechnen.
Kann ich mich auch für eine Abschlussförderung bewerben?
Ja, die Stiftung vergibt auch Abschlussstipendien.
Welche Unterlagen sind für eine Abschlussförderung einzureichen?
Für einen Antrag auf Gewährung einer Abschlussförderung sind alle für einen normalen Antrag auf Promotionsförderung geltenden Unterlagen einzureichen.
Muss ich im Falle einer Bewilligung das Promotionsstipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.
Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.
Kann ich mich um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn ich meinen Hochschulabschluss zwar schon absolviert habe, aber das Zeugnis noch nicht vorliegt?
Nein, mit Blick auf die Gleichstellung aller Antragsteller müssen alle Unterlagen zur Prüfung eines Promotionsantrages vorliegen.
Muss die Note unbedingt unter 2,0 liegen oder kann man sich auch mit genau 2,0 bewerben?
Es können nur Antragsteller berücksichtigt werden, deren Gesamtnote unter 2,0 liegt.
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Abrechnungen
Wie erstelle ich eine Abrechnung?
Eine Abrechnung der angefallenen Reise- und Sachkosten vorzulegen heißt, die einzelnen Positionen detailliert aufzulisten, sie mit einer kurzen Erläuterung zu versehen und die Belege entsprechend geordnet zu fixieren und zu nummerieren.
Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
In der Regel ja. Sollte es sich bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen herausstellen, dass Belege dort ebenfalls im Original aufbewahrt werden müssen, reichen Sie bitte Kopien ein und stellen sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.
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Gerda Henkel Preis
Muss der nominierte Wissenschaftler/die nominierte Wissenschaftlerin habilitiert sein und die Habilitationsschrift bereits veröffentlicht haben?
Nein. Auch nicht habilitierte Forscher können vorgeschlagen werden.
Wirken sich laufende oder frühere Förderungen des/der Nominierten durch die Gerda Henkel Stiftungen vor- oder nachteilig auf die Berücksichtigung aus?
Nein. Stipendiaten und Projektpartner unterliegen denselben Bedingungen. Sie werden weder bevorzugt behandelt noch sind sie von dem Verfahren ausgeschlossen.
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