Allgemeine Förderung: Forschungsprojekte

Antrag

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten.

Antragstellende müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein. Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt oder Altersrente/Pension ist nicht möglich.

 

Antragsunterlagen

Eine Antragstellung ist nur digital möglich. Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Einem Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes sind unbedingt folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache beizufügen:

  • Beschreibung des Vorhabens (max. 8 Seiten)
    • zuzüglich Literaturverzeichnis
    • mindestens Schriftgröße 11 sowie Zeilenabstand 1,5
    • gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt.
  • Zeitplan, ggf. mit Reiseplan
  • Detaillierte Kostenkalkulation
    • im Einzelnen beantragte Mittel sind präzise zu beziffern. Bitte geben Sie alle Kosten in Euro an. 
    • Stipendien und mögliche Zulagen sind im Kostenplan aufzuführen. Bitte beachten Sie unsere festen Dotierungssätze
    • keine Gehälter für Projektmitarbeiter/innen
    • keine Studiengebühren oder Semesterbeiträge
    • keine Overhead-Kosten
  • Tabellarischer Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragstellenden
    (Wir bitten darum, nur die konkret für die Antragstellung verantwortlichen Personen anzugeben. Die Anzahl aufgeführter Antragstellender sollte nur im begründeten Einzelfall drei Personen überschreiten. Weitere assoziierte Wissenschaftler können in den Antragsunterlagen aufgeführt werden.)
  • Ggf. Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen
  • Ggf. akademische Zeugnisse der Projektmitarbeiter/innen (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)
    (Wir bitten darum, im Antragsformular nur die Projektmitarbeiter/innen anzugeben, für die Fördermittel bzw. Stipendien beantragt werden. Weiteren Projektbeteiligte können in den Antragsunterlagen aufgeführt werden.)

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Vergabe von Forschungsstipendien, die auch für Mitarbeiter/innen von Forschungsprojekten in der Allgemeinen Forschungsförderung gelten.


Falls auch für den Antragstellenden ein Stipendium vorgesehen ist:

  • Ein Fachgutachten
    • mit persönlicher Unterschrift des/der Verfassers/Verfasserin
    • Upload über das Gutachtenformular
    • Einreichung weiterer Gutachten ist möglich
  • Akademische Zeugnisse des Antragstellers (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)


Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Dotierung

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Promotionsstipendien

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 1.920,- Euro

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

  • bei einem Kind: EUR 480,--
  • je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 480,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

 

Forschungsstipendien für promovierte Wissenschaftler

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 2.760,- Euro

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

  • bei einem Kind: EUR 480,--
  • je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 690,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Forschungsstipendien nach der Habilitation

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 3.720,- Euro

Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

  • bei einem Kind: EUR 480,--
  • je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 930,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Für kleinere Forschungsaufträge können Werkverträge vergeben werden. Die Stiftung gibt hier keine eigenen Sätze vor.

 

Bitte beachten Sie die Kriterien für die Vergabe von Forschungsstipendien, die auch für Mitarbeiter/innen von Forschungsprojekten in der Allgemeinen Forschungsförderung gelten.

Fristen

Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln. Die Antragsfrist für die Herbstsitzung der Stiftungsgremien in 2024 endet am 22. Mai 2024. Alle Anträge müssen spätestens bis zu diesem Datum in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Sitzung findet im November 2024 statt. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens Anfang Dezember 2024 beginnen.

Die übernächste Frist endet am 22. November 2024.

Die Antragsfrist gilt nicht für kleinere Fördersummen (bis max. 30.000,- Euro). Kleinere Fördersummen gewährt die Stiftung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, dessen Beratungszeit in der Regel zwischen drei und vier Monaten liegt.

Formular

Elektronisches Antragsformular der Stiftung:

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

2. Nach Anlage können Sie das Formular zehn Tage über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiterbearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Wenn Sie das Projekt alleine durchführen und ein Stipendium für sich selbst beantragen, füllen Sie bitte das Formular für Forschungsstipendien aus und beachten Sie die dort hinterlegten Kriterien für die Vergabe von Forschungsstipendien.

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur für herausragende, bereits von der Stiftung geförderte Projekte vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem/der jeweiligen Projektpartner/in selbst gestellt werden. Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Ertrags und das Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes

Anträgen auf Veröffentlichung von durch die Gerda Henkel Stiftung geförderten Dissertationen ist zusätzlich eine Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde beizufügen.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anna Kuschmann, M.A.
Projektreferentin allg. Forschungs- und Promotionsförderung
– Promotionsstipendien und Forschungsprojekte, Druckkostenzuschüsse, Fellowships –
kuschmann@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Unterstützt die Stiftung auch Masterstudenten?
Nein, Forschungsprojekte von Master-Studenten, Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä. werden von der Gerda Henkel Stiftung grundsätzlich nicht unterstützt.

Kann ich ein Forschungsprojekt beantragen, auch wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel nur von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Die Vorlage einer (vorläufigen) Promotionsbescheinigung ist erforderlich.

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Forschungsprojekt und einem Forschungsstipendium?
Forschungsprojekte können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Sollte es sich um die Durchführung eines von einem einzelnen Wissenschaftler / einer einzelnen Wissenschaftlerin zu bearbeitenden Projekts handeln, ist ein Forschungsstipendium zu beantragen. Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens.

Kann ich mich bewerben, wenn ich zu einem anderen Fachbereich als den auf der Homepage genannten arbeite?
Nein. Bitte beachten Sie aber den thematischen Zuschnitt der Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities", sowie des Sonderprogramms "Flucht".

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Können Projektmitarbeiter über Stellen finanziert werden?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien können für Projektmitarbeiter ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden.

Werden die Stipendien für Projektmitarbeiter im Kostenplan des Forschungsprojektes aufgelistet oder müssen die Projektmitarbeiter sich gesondert auf ein Stipendium bewerben?
Bitte listen Sie in der Kostenübersicht des Forschungsprojektes die Stipendien für die Projektmitarbeiter auf. Die Projektmitarbeiter müssen sich nicht gesondert auf ein Stipendium bewerben.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Werden Overhead-Kosten von der Stiftung übernommen?
Nein, die Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Was passiert mit meinem Antrag, wenn er unvollständig bleibt?
Unvollständige Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und zunächst für die nächste Auswahlrunde zurückgestellt. Anträge auf Promotionsförderung, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, werden aus dem Verfahren genommen.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Kann ich mich um ein Forschungsstipendium bewerben, wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Forschungsstipendien können ausschließlich von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden.

Gelten die Kriterien auch für das Sonderprogramm Sicherheit, Gesellschaft und Staat sowie die beiden Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities"?
Nein, die Kriterien gelten bisher nur für die Antragstellung auf ein Forschungsstipendium in der Allgemeinen Forschungsförderung.

Welche ausländischen Qualifikationen werden bei der Dotierung von Forschungsstipendien der deutschen Habilitation gleichgesetzt?
Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Allgemeine Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70