Grundsätze
Die Gerda Henkel Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des § 1 StiftG NW. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft, vornehmlich durch bestimmte fachlich und zeitlich begrenzte Arbeiten auf dem Gebiete der Geisteswissenschaft und deren Veröffentlichung, insbesondere:
a) durch die Förderung von Forschungsvorhaben inländischer und ausländischer Wissenschaftler über umrissene geisteswissenschaftliche Themen
b) durch Vergabe von Stipendien - insbesondere Forschungs- und Promotionsstipendien - an in- und ausländische Wissenschaftler
c) durch Vornahme und Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes auf wissenschaftlicher Basis sowie durch Vornahme und Förderung aller Maßnahmen, die geeignet sind, dem Stiftungszweck zu dienen
d) durch die Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf den Gebieten der Zwecke unter (a)-(c)
Weitere Zwecke der Stiftung sind:
e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Opfer von Straftaten
f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und der Völkerverständigung
g) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Die vorgenannten sozialen und humanitären Stiftungszwecke gemäß e) - g) sollen nur im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang im weiteren Sinne mit dem in a) - d) genannten Stiftungszweck der Wissenschaftsförderung verwirklicht werden. Die der Verwirklichung der Stiftungszwecke gemäß e) - g) dienenden Projekte sollen die Projekte der Wissenschaftsförderung gemäß a) - d) im Sinne eines Annexes ergänzen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Einem Wunsch der Stifterin entsprechend ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein besonderes Anliegen der Gerda Henkel Stiftung. Projekte, die qualifizierten jungen Forscherinnen und Forschern für begrenzte Dauer die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Arbeit und zur Verbesserung ihrer beruflichen Ausbildung bieten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln besondere Beachtung.
Zur Erreichung des Stiftungszwecks hat das Kuratorium allgemeine Förderungsgrundsätze verabschiedet, die unter anderem folgende Fördermöglichkeiten vorsehen:
- Unterstützung von konkreten und zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben in Form von Personal-, Reise- und Sachmitteln
- Vergabe von Forschungs- und Promotionsstipendien für deutsche und ausländische Wissenschaftler/innen
- Vergabe von Druckkostenbeihilfen für besonders erfolgreiche von der Stiftung geförderte Projekte
- Unterstützung von Maßnahmen zur Bewahrung bedrohten historischen Kulturerbes vornehmlich in Krisenregionen
- Unterstützung von sozialen und humanitären Maßnahmen im Zusammenhang mit von der Stiftung geförderten Projekten
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheiden das Kuratorium und der Vorstand nach Beratung mit dem Wissenschaftlichen Beirat. Die Stiftungsorgane treten in der Regel zweimal im Jahr, gewöhnlich im April und im November, zusammen. Über Anträge mit kleineren Fördersummen kann in einem vereinfachten Verfahren entschieden werden.