Promotionsförderung

Hintergrund zur Promotionsförderung

Einem Wunsch der Stifterin entsprechend ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein besonderes Anliegen der Gerda Henkel Stiftung. Forschungsprojekte, die qualifizierten jungen Forscherinnen und Forschern für begrenzte Dauer die Möglichkeit zu wissenschaftlicher Arbeit und zur Verbesserung ihrer beruflichen Ausbildung bieten, finden bei der Vergabe von Fördermitteln besondere Beachtung. Innerhalb ihres Promotionsprogramms verfolgt die Stiftung das Ziel, den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Berücksichtigt werden nur Bewerber und Bewerberinnen, die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse als außergewöhnlich begabt ausgewiesen sind und deren Dissertationen ein weit überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen. Zurzeit werden pro Jahr ca. 50 Stipendien vergeben.

Antrag

Art und Umfang der Förderung

Die Förderdauer beträgt bis zu zwei Jahren. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des zweiten Förderjahres einen Antrag auf Verlängerung des Stipendiums um bis zu weitere zwölf Monate zu stellen.

Beantragt werden können:

  • Stipendiengrundbetrag

ggf. zuzüglich

  • Auslandszuschlag (für Auslandsreisen ab einem Monat)
  • Familienzuschlag (für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

zusätzlich nach Bedarf

  • Reisemittel (Fahrt- und Unterkunftskosten)
  • Sachmittel

Antragsunterlagen

Eine Antragstellung ist nur noch digital möglich. Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Einem Antrag auf Förderung eines Promotionsvorhabens sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen (in deutscher oder englischer Sprache):

  • Exposé (max. 8 Seiten)
    • zuzüglich - falls erforderlich - Literaturverzeichnis
    • mind. Schriftgröße 11 sowie Zeilenabstand 1,5
    • gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt.
  • Zeit- und Arbeitsplan mit Angaben zu den notwendigen Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen oder zu anderen Zielen, die für die Erstellung der Dissertation erforderlich sind (max. 2 Seiten)
  • Detaillierte Kostenaufstellung (ggf. Schätzung) der voraussichtlich entstehenden Reise- und Sachkosten
    • keine Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Zeugnis(se) über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel Master-Zeugnis; bei Direktpromotion: Seminarscheine; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen); die Zeugnisse sollten als Photokopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein
  • Zwei Fachgutachten, die Auskunft über die Qualifikation des Antragstellers und über die Qualität des Promotionsvorhabens geben:
    • die Auswahl der Gutachter ist dem Antragsteller überlassen
    • der Zweitgutachter muss nicht mit dem späteren Zweitkorrektor der Dissertation übereinstimmen
    • mit persönlicher Unterschrift des/der Verfassers/Verfasserin
    • Upload über das Gutachtenformular
    • Die Gutachten sollten zeitnah mit dem Antrag eingehen; der Antrag kann erst beraten werden, wenn beide Fachgutachten vorliegen.
    • Die Stiftung nimmt keinen Kontakt zu den Verfassern und Verfasserinnen der Gutachten auf; Sie als Antragsteller:In müssen dafür sorgen, dass die Gutachten (zeitnah) eingereicht werden.
    • Einreichung weiterer Gutachten ist möglich


Bitte verzichten Sie auf die Einsendung der folgenden Unterlagen:

  • Abiturzeugnis
  • Praktikumsbescheinigungen
  • Seminarscheine (nur erforderlich bei grundständiger Promotion)
  • Arbeitszeugnisse


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Anträge, die nur unvollständig oder überdimensioniert vorliegen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Anträge, zu denen die Gutachten nicht eingegangen sind. Sie werden mit entsprechendem Hinweis an die Antragsteller für die nächste Entscheidungsrunde zurückgestellt.
  • Anträge, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, werden aus dem Verfahren genommen.
  • Es muss keine Bescheinigung über die Immatrikulation vorgelegt werden.
  • Alle Antragsteller erhalten nach Bearbeitung ihrer Unterlagen eine Eingangsbestätigung. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.


Bitte beachten Sie unbedingt folgende Voraussetzungen für die Antragstellung:

  • Eingang in das Auswahlverfahren können nur Bewerber/innen finden, die zum Zeitpunkt ihres zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Beispiel: War ein/e Bewerber/in zum Zeitpunkt des Hochschulabschlusses 25 Jahre alt, kann er/sie sich auch im Alter von 35 Jahren bei der Stiftung um ein Promotionsstipendium bewerben.
    • Auf das Lebensalter angerechnet werden: zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehrdienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände.
    • Falls keine besonderen Gründe für einen Hochschulabschluss nach Ende des 28. Lebensjahrs vorliegen, kann der Antrag nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.
  • Die Gesamtnote des Hochschulabschlusses (Master, bei Staatsexamen: Sek. II) muss bei 1,5 oder besser liegen. Bei ausländischen Studienabschlüssen erfolgt in der Geschäftsstelle eine gesonderte Prüfung über die Aufnahme in das Auswahlverfahren. Die Note juristischer Staatsexamen wird ebenfalls gesondert geprüft.
  • Abschluss-Stipendien werden von der Stiftung nicht gewährt. Ein Abschluss-Stipendium ist eine sich an eine mehr als einjährige Förderung von anderer Seite anschließende Förderung und/oder die Beantragung von einem Stipendium für die Dauer von unter zwölf Monaten.


Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Dotierung

Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich. Der Förderzeitraum für Promotionsstipendiaten der Stiftung beträgt bis zu zwei Jahre. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des zweiten Förderjahres einen Antrag auf Verlängerung des Stipendiums um bis zu weitere zwölf Monate zu stellen.

Individuelle Regelungen für den Fall der Geburt eines Kindes bzw. für einen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit während der Laufzeit des Stipendiums sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 1.920,- Euro

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 480,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Fristen

Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an vier Terminen im Jahr über die Stipendienvergabe. Die Bearbeitungszeit eines vollständig vorliegenden Antrags beträgt maximal sechs Monate. Bitte beachten Sie, dass die Beratungszeit erst beginnt, wenn auch die zwei erforderlichen Fachgutachten eingegangen sind.

Die Stiftungsgremien beraten und entscheiden zum nächstmöglichen Termin über den vorliegenden Antrag. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.

Formular und Gutachten

Elektronisches Antragsformular der Stiftung:

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

2. Sie können das Formular jederzeit speichern und es innerhalb von zehn Tagen über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Uploadformular für Gutachten: 

Gutachten sind von den Verfassern mit persönlicher Unterschrift über das Uploadformular hochzuladen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post und/oder E-Mail.

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur an besonders erfolgreiche Stipendiatinnen und Stipendiaten der Gerda Henkel Stiftung vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem jeweiligen Stipendiaten selbst gestellt werden. Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung, mit einer Darstellung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes
  • Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin Promotionsförderung

Anna Kuschmann, M.A.
Projektreferentin allg. Forschungs- und Promotionsförderung
– Promotions- und Forschungsstipendien, Druckkostenzuschüsse –
kuschmann@gerda-henkel-stiftung.de

 

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Unterstützt die Stiftung auch Masterstudenten?
Nein, Forschungsprojekte von Master-Studenten, Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä. werden von der Gerda Henkel Stiftung grundsätzlich nicht unterstützt.

Kann ich mich bewerben, wenn ich zu einem anderen Fachbereich als den auf der Homepage genannten arbeite?
Nein. Bitte beachten Sie aber den thematischen Zuschnitt der Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities", sowie des Sonderprogramms "Flucht".

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Was passiert mit meinem Antrag, wenn er unvollständig bleibt?
Unvollständige Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und zunächst für die nächste Auswahlrunde zurückgestellt. Anträge auf Promotionsförderung, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, werden aus dem Verfahren genommen.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Wer kann Gutachten verfassen?
Die Auswahl der Gutachter ist dem Antragsteller überlassen. Die Stiftung macht hier keine Vorgaben.

Wie sollte ein Empfehlungsschreiben (Gutachten) aussehen und welche Punkte sollte es beinhalten?
Die Stiftung macht keine Vorgaben für die Verfassung der Gutachten. In der Regel bewerten die Gutachter die Qualität des Projekts und die Qualifikation des Antragstellers.

In welcher Form sollten die Gutachten eingereicht werden?
Gutachten sind von den Verfassern mit persönlicher Unterschrift über das Uploadformular hochzuladen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post und/oder E-Mail.

Können die Gutachten von den Verfassern per E-Mail an die Stiftung geschickt werden?
Gutachten können über das Gutachtenformular hochgeladen werden. Sie müssen in jedem Fall vom Verfasser unterschrieben sein.

Sollen Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

Können Gutachten auch aus dem Ausland kommen?
Ja.

Können die Gutachter auch aus anderen Fachbereichen kommen?
Ja.

Muss das zweite Fachgutachten für einen Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums vom späteren Zweitgutachter der Dissertation verfasst werden?
Nein.

Spezifische Fragen zur Promotionsförderung

Können sich auch ausländische Doktoranden um ein Promotionsstipendium bewerben?
Ja.

Kann die Promotion auch im Ausland erfolgen?
Ja.

Kann ich mich um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn ich meinen Hochschulabschluss zwar schon absolviert habe, aber das Zeugnis noch nicht vorliegt?
Nein, mit Blick auf die Gleichstellung aller Antragsteller müssen alle Unterlagen zur Prüfung eines Promotionsantrages vorliegen. Die Stiftung akzeptiert jedoch eine vorläufige Bescheinigung der Universität, aus der die Einzelnoten sowie die Gesamtnote ersichtlich werden.

Kann ich einen Antrag auf Promotionsförderung stellen, auch wenn ich (noch) nicht immatrikuliert bin bzw. von der entsprechenden Universität noch keine Aufnahmebestätigung für die Promotion habe?
Ja.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich schon mit der Doktorarbeit begonnen habe?
Bitte senden Sie dieselben Unterlagen ein, die bei der Antragstellung zur Promotionsförderung angegeben werden.

Kann ich mich auch für eine Abschlussförderung bewerben?
Nein, die Stiftung vergibt keine Abschluss-Stipendien. Ein Abschluss-Stipendium ist eine sich an eine mehr als einjährige Förderung von anderer Seite anschließende Förderung und/oder die Beantragung von einem Stipendium für die Dauer von unter zwölf Monaten.

Kann jeder Antrag auf Promotionsförderung einen Antrag für Reise- und Sachmittel enthalten?
Ja, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben stehen.

Welche Zeugnisse muss ich bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium einreichen?
Es sollte das bzw. die Zeugnisse über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss (bei Direktpromotion: Seminarscheine) eingereicht werden. Die Zeugnisse sollten als Photokopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein.
Bitte verzichten Sie auf die Einsendung von Abiturzeugnis, Bachelor-Zeugnis, Praktikumsbescheinigungen, Seminarscheinen (nur erforderlich bei grundständiger Promotion) und Arbeitszeugnissen.

Muss die Note unter 1,5 liegen oder kann man sich auch mit genau 1,5 bewerben?
Es werden Antragsteller berücksichtigt, deren Gesamtnote bei genau 1,5 oder besser liegt (vergleichbar „A“ in anderen Ländern). Ausländische Abschlüsse werden gesondert geprüft.

Wie ist die Altersgrenze (Vollendung des 28. Lebensjahrs) zu verstehen?
Die Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt des zur Promotion berechtigenden Hochschulabschlusses (z. B. Master, Magister oder Staatsexamen). Waren Sie also z.B. zum Zeitpunkt Ihres Master-Abschlusses 25 Jahre alt, könnten Sie sich auch z. B. im Alter von 35 Jahren noch bei der Stiftung um ein Promotionsstipendium bewerben. Ausnahmen werden auf das Lebensalter angerechnet (z. B. zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehr- oder Zivildienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände). Falls keine besonderen Gründe für einen Hochschulabschluss nach Vollendung des 28. Lebensjahres vorliegen, kann der Antrag nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.

Gibt es Bewerbungsgespräche bzw. kann ich mein Thema persönlich in der Stiftung vorstellen?
Nein, als Grundlage der Entscheidung dient einzig der eingereichte Antrag.

Kann ich die im Jahr vier Mal stattfindenden Beratungstermine der Stiftungsgremien erfragen?
Nein, die Stiftung macht grundsätzlich keine Angaben zu den Beratungsterminen der Stiftungsgremien. Ab Eingang des vollständigen Antrags (inkl. Gutachten) ist mit einer Beratungszeit von ca. sechs Monaten zu rechnen.

Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Antrag abgelehnt worden ist?
Eine erneute Antragstellung mit aktualisierten Unterlagen ist grundsätzlich möglich.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Allgemeine Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70