Förderschwerpunkt Demokratie

Hintergrund Förderschwerpunkt Demokratie

In den letzten Jahren ist eine bislang eher abstrakte Erkenntnis zur Erfahrungstatsache geworden: Demokratie ist nicht selbstverständlich. Rechtsstaat und Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit und Verpflichtung auf das Gemeinwohl haben auch in Kernländern der Demokratie an Bindewirkung verloren, werden relativiert, in Frage gestellt und eingeschränkt. Allerdings unterliegt die Entwicklung durchaus Schwankungen. So war in Europa seit einiger Zeit eine Verlagerung der politischen Gewichtung von einer tendenziell eher pro-europäischen Haltung hin zu einem anti-europäischen Diskurs zu beobachten, doch in der weltweiten Krise infolge der Corona-Pandemie scheint neben all der Rückbesinnung auf nationale Entscheidungen auch die Hoffnung und Erwartung stärker geworden zu sein, dass die europäische Zusammenarbeit zur Bewältigung der Krise und der Folgeprobleme Positives beitragen könne. Dennoch bleiben diese Herausforderungen u.a. durch populistische Bewegungen bestehen, die nicht nur die Demokratie als politische Ordnung in Frage stellen, sondern auch die eigenständige Rolle der Wissenschaft und die Relevanz ihrer Forschungsergebnisse. Die Rückkehr des Krieges mitten in die mit Europa geteilte Welt hat zudem viele Gewissheiten bezüglich der Stabilität und Legitimität von Regierungen und Nationalstaaten erschüttert.

Ausgehend von dieser Gegenwartserfahrung hat die Gerda Henkel Stiftung einen neuen Förderschwerpunkt Demokratie eingerichtet, der in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Perspektiven aufgeteilt ist:

  • Der erste, historisch ausgerichtete Teilbereich zum Thema Demokratie als Utopie, Erfahrung und Bedrohung folgt dem Ziel, die skizzierten Problematiken in größere historische Zusammenhänge zu stellen und die Geschichte der Auseinandersetzungen über die Grundlagen gesellschaftlicher Ordnung in den Blick zu nehmen.
  • Der zweite, gegenwartsanalytisch und prognostisch ausgerichtete Teilbereich zum Thema Transformationen der Demokratie? Oder: Konturen der kommenden demokratischen Gesellschaft lädt dazu ein, Beiträge, Spekulationen und Vorstöße zu wagen, um die gegenwärtige unübersichtliche Lage und die sich anbahnenden tiefgreifenden Transformationsprozesse besser verstehen zu lernen und nach den Konturen der kommenden Gesellschaft Ausschau zu halten.

Ausschreibung Teilbereich 1: Demokratie als Utopie, Erfahrung und Bedrohung

„Demokratie“ als Oberbegriff des epochenübergreifenden historischen Förderschwerpunkts kann nur eine Suchrichtung, eine heuristische Vorgabe sein, keine Universalisierung eines – etwa unseres heutigen – Gesellschafts- und Politiksystems. Es geht um die Geschichte der Auseinandersetzungen über die Grundlagen gesellschaftlicher Ordnung, in denen Forderungen nach erweiterter Partizipation, nach größeren Freiräumen für Selbstorganisation, nach mehr Gerechtigkeit oder Abbau von Hierarchien einerseits und andererseits die Wertordnungen derjenigen aufeinanderstoßen, die den jeweiligen Status quo für bewahrenswert oder ganz andere Gerechtigkeitsziele, Freiheitsräume und Hierarchisierungen für erstrebenswert halten. Diese Auseinandersetzungen fanden und finden von der Antike bis heute statt, teils mit, teils ohne Verwendung eines Demokratiebegriffs. Worüber sie Auskunft geben können, ist die Verschiedenartigkeit der Wertordnungen, der Gerechtigkeitsvorstellungen, der Ideale einer guten Gesellschaft, die von den widerstreitenden Seiten ins Feld geführt werden.

Solche Konfliktgeschichten um eine gerechte Ordnung, eine gute Herrschaft und die Teilhabe an beidem erfordern also, die Wert- und Ordnungsvorstellungen aller widerstreitenden Seiten in den Blick zu nehmen. Erst dadurch wird es möglich, die vielfältigen Konfliktgeschichten um die gute Ordnung zu historisieren, also in ihrem jeweiligen historischen Zusammenhang zu verstehen: Es kann nicht nur um die Befürwortung erweiterter Partizipation oder einer umfassenderen Form von Gerechtigkeit gehen, nicht nur um soziale Bewegungen und deren Hierarchie- oder Elitenkritik. Denn gleichermaßen wichtig sind die jeweiligen Befürworter und Befürworterinnen begrenzter Partizipation, selektiver Vergesellschaftungskonzepte und von Vorstellungen von Gerechtigkeit und Freiheit, die nicht universalisierbar sind. Auch die Untersuchung von Konfliktgeschichten innerhalb von Gesellschaften, die sich selbst als demokratisch verstehen, bedürfen dieser Multiperspektivität: Die sozialen Bewegungen und Proteste, die den jeweils etablierten Formen von Demokratie kritisch gegenüberstehen, stehen in Wechselwirkung mit den Verteidigern der etablierten Ordnung und deren Vorstellungen von Teilhabe, Gerechtigkeit und Freiheit.

Mit der Begriffstrias „Utopie, Erfahrung und Bedrohung“ sind drei von der Antike bis heute zentrale Bezugnahmen auf konfligierende gesellschaftliche Wertordnungen angesprochen: Von Utopien inspirierte gesellschaftliche Bewegungen entwerfen ideale Vorstellungen von Politik, Religion und Gesellschaft und kämpfen für deren Verwirklichung. In sich selbst als Demokratien verstehenden Gesellschaften machen Menschen Erfahrungen, die sie demokratiekritisch mobilisieren – sei es gegen Demokratie als solche, sei es gegen bestimmte Aspekte der jeweils etablierten demokratischen Ordnung. Die historisch – und gegenwärtig – besonders häufig anzutreffende Bezugnahme auf konfligierende gesellschaftliche Wertordnungen ist der Eindruck des Bedrohtseins, aus dem heraus etwa herrschende Eliten ihre Ordnungskräfte gegen soziale Bewegungen einsetzen, verschiedene gesellschaftliche Gruppen über Um- und Neuordnung streiten, religiös fundierte Gesellschafts- oder Gerechtigkeitsvorstellungen in Konflikt geraten oder gesellschaftliche Ungleichheit zum Politikum wird. Alle drei Bezugnahmen können für die historische Erforschung der Konfliktgeschichten um die gute Ordnung, die gerechte Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Sie erweitern das Themenfeld des Förderschwerpunkts über die klassischen Felder der Protest- und Revolutionsgeschichte, der Verfassungs-, Wahl- und Parteiengeschichte – die ebenfalls hinzugehören – hinaus zu einer multiperspektivischen Konflikt- und Kulturgeschichte der Auseinandersetzungen um die gute Ordnung von Gesellschaft und Politik.

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung von Fachgutachtern/innen: 

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Gehrke
Prof. Dr. Ute Daniel

Ausschreibung Teilbereich 2: Konturen der kommenden demokratischen Gesellschaft

Von der „kommenden“ Gesellschaft zu sprechen, bedeutet, das Neue und Unvertraute der sich gerade erst abzeichnenden Gesellschaftsform zu beschreiben, deren erste Elemente und Strukturen wir gerade erst erleben. Diese neue Form kann keine völlig neue sein, sie wird in vielen Hinsichten aus der alten hervorgehen. An welchen Bruchlinien und Schwellenpunkten sich diese Transformationen abzeichnen, ist die Frage, der geistes- und sozialwissenschaftliche Analysen nachgehen können, die noch gar nicht vorentschieden haben müssen, ob diese Veränderungen im Großen und Ganzen Verluste oder Gewinne, Fortschritte oder Regressionen bedeuten.

In drei großen, vielfach verwobenen Bereichen lassen sich Anhaltspunkte für eine Vielzahl von Transformationsprozessen relativ eindeutig beobachten:

  1. Die vielfach beschworene Krise der Demokratie, wie wir sie kannten: liberal, rechtsstaatlich, repräsentativ, zeigt sich in der Sphäre des Politischen. Die neuen Populismen haben nicht nur in Frage gestellt, dass sich doch von selbst verstehe, wer das „Volk“ sei und wer für es stehen kann. Die radikale Infragestellung demokratischer Institutionen und Autoritäten haben zudem Verunsicherung darüber gesät, ob und wie in großen Kollektiven überhaupt legitime politische Entscheidungen zustande kommen können. Hier stellen sich schwierige Fragen nach den Bedingungen der Resilienz und Erneuerung demokratischer Kräfte im Zeitalter beschädigter politischer Autoritäten und Legitimität, aber auch die Frage nach dem sich offenbar gerade wandelnden Verhältnis von Affekten und Politik, argumentativem Diskurs und emotionaler Rhetorik. Es scheint deutlich, dass viele traditionelle Formen demokratischer Willensbildung an ihre Grenzen kommen, weil die Orte und Medien für vernünftige, informierte Auseinandersetzungen zunehmend fragmentiert oder ausgehöhlt sind. Auch der Einfluss internationaler Diskurs-Sabotage, die manipulativ und propagandistisch in Meinungsbildungsprozesse und Wahlen eingreift, erschwert demokratische Verständigung.
  2. Der rasante technologische Wandel fast aller Lebensbereiche stellt das menschliche Zusammenleben vor Herausforderungen kaum absehbaren Ausmaßes. Die Medien- und Bildvermitteltheit fast aller Kommunikationen, die ultraschnelle und allgegenwärtige Vernetzung bisher ferner Kontexte verändern tiefgreifend, was es heißt, an einem Ort und an einer Zeit zu sein, mit anderen Lebensräume und Gewohnheiten zu teilen, privat oder öffentlich zu sein. Diese Transformationen erzeugen Probleme und Herausforderungen, die aus den Technologien und aus der Digitalisierung selber kommen: Ausbeutbarkeit von Informationsunterschieden, neue Formen der Überwachung und Kontrolle, insgesamt neue Formen digitaler Macht oder technischer Herrschaft. Zu erforschen gilt es, welche Umgangsformen unsere Gesellschaften mit diesen Herausforderungen finden, welche Normen und Kriterien, welche Ideale und Leitbilder in der vollständig mediatisierten und weitgehend verdateten Welt Orientierung und Schutzräume versprechen, welche Kompetenzen und Kritikfähigkeiten Subjekte in dieser Welt brauchen, und an welchen Stellen die alte „natürliche“ der neuen „künstlichen“ Intelligenz vielleicht sogar noch ein paar Schritte voraus ist.
  3. Es ist mehr als deutlich, dass die im Entstehen begriffene Welt in sozialer Hinsicht Verwerfungen und Ungleichheiten kennt, erzeugt und billigt, die mit den alten Begriffen von Klasse oder Schicht nur unzureichend beschrieben sind. Denn das Abgehängt-sein der Gegenwart bemisst sich nicht nur am ökonomischen oder soziokulturellen Status, es hängt auch von den oft kaum mehr merklichen Praktiken symbolischer Ausgrenzung, von folgenreichen Zuschreibungen von Identitätsmerkmalen, von fehlendem Zugang zu Wissen und Bildung ab. Die kommende Gesellschaftsform scheint von Stratifikationen und Teilungen neuen, komplexen Typs durchzogen, von denen manche flexibel und verhandelbar erscheinen, wo es die alten Klassengrenzen nicht waren, von denen aber manche von einer Härte und Persistenz sind, die zu überwinden kaum vorstellbar erscheint. Hier stellen sich Fragen nach den Mechanismen und Techniken dieser Exklusionen, den Vektoren und Ebenen dieser neuen Bruchlinien – und möglichen Strategien ihrer Überwindung.

Diese drei Dimensionen (politisch, technologisch, sozial) geben nur grob an, in welche Richtungen man blicken könnte, wenn man nach den Konturen der kommenden Gesellschaft Ausschau hält. In allen drei Richtungen wird auch die ökologische Frage eine vordringliche Rolle spielen, denn unsere Staaten, Technologien und Gesellschaften sind hochgradig abhängig von natürlichen Ressourcen und zugleich hochgradig verantwortlich für ihre Vernutzung und Zerstörung. In keiner Richtung findet man ganz Neues, aber in allen bilden sich tiefgreifende Transformationsprozesse ab, die wissenschaftlich zu begreifen bedeuten könnte, zum Gestalten der Zukunft ein kleines Stück beizutragen. Erwünscht sind innovative Forschungsfragen und Arbeitsformen, die diese Herausforderungen annehmen und erste Vorstöße in beschreibender oder erklärender oder sogar prognostischer Absicht wagen.

 

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung von Fachgutachtern/innen:

Internationale Fachgutachter/innen
Prof. Dr. Regina Kreide | Gießen
Prof. Dr. Armin Nassehi | München
Prof. Dr. Martin Saar | Frankfurt/Main
Prof. Dr. Véronique Zanetti | Bielefeld

Antrag

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus dem ganzen Spektrum der Geistes- und Sozialwissenschaften. Beantragt werden können Projekte zu thematischen Schwerpunkten, die von einer Forschungsgruppe bearbeitet werden. Als „Forschungsgruppe“ versteht die Stiftung Zusammenschlüsse von mindestens zwei aktiv an den Projektarbeiten beteiligten Wissenschaftlern/innen, die über Stipendien der Stiftung finanziert werden und unter gemeinsamen Fragestellungen forschen. Es können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Die Beantragung eines Forschungsstipendiums für den/die Antragsteller/in (Projektleiter/in) ist ebenfalls möglich. Insgesamt können maximal drei Stipendien zzgl. Reise- und Sachmittel pro Forschungsgruppe beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Weitere, nicht über Stipendien finanzierte Mitarbeiter/innen, können am Projekt beteiligt sein. Die Beantragung von Einzelstipendien außerhalb einer Forschungsgruppe ist nicht möglich. Vorgesehen ist auch, dass die Projektpartner/innen jährlich an einem öffentlichen, von der Stiftung veranstalteten „Werkstattgespräch Demokratie“ bzw. „Werkstattgespräch Gesellschaft der Zukunft“ teilnehmen.

Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.

Die Antragsteller/innen müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein.

Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.

Antragsunterlagen

Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Anträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Beschreibung des Vorhabens
    • max. 8 Seiten, mindestens Schriftgröße 11 sowie Zeilenabstand 1,5
    • gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt.
    • beachten Sie unbedingt die formalen Vorgaben zur Antragserstellung
  • Zeitplan, ggf. mit Reiseplan
  • Detaillierte Kostenkalkulation
    • im Einzelnen beantragten Mittel sind präzise zu beziffern
    • keine Studiengebühren oder Semesterbeiträge
    • keine Overhead-Kosten
  • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragstellenden
  • ggf. Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen
  • ggf. akademische Zeugnisse der Projektmitarbeiter/innen (Examen, Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Falls auch für den/die Antragsteller/in ein Stipendium vorgesehen ist:

  • Akademische Zeugnisse des/der Antragstellers/in (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

 

Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail

Dotierung

Beantragung von Stipendien innerhalb von Forschungsprojekten

Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Es gelten folgende Sätze:

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Promotionsstipendien

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 1.920,- Euro

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 480,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Forschungsstipendien für promovierte Wissenschaftler/innen

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 2.760,- Euro

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 690,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Forschungsstipendien nach der Habilitation

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 3.720,- Euro

Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 930,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Für kleinere Forschungsaufträge können Werkverträge vergeben werden. Die Stiftung gibt hier keine eigenen Sätze vor.

Fristen

Die Antragsfrist für die Herbstsitzung der Stiftungsgremien in 2024 endet am 29. Mai 2024. Alle Anträge müssen spätestens bis zu diesem Datum in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Sitzung findet im November 2024 statt. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens Anfang Dezember 2024 beginnen.

Formular

Elektronisches Antragsformular der Stiftung

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Bitte beachten Sie dabei, dass jeder der beiden Teilbereiche über ein eigenes Formular verfügt. Der Link zum Antragsformular wird durch den Klick auf die Förderlinie unterhalb dieses Textes freigegeben. Im Formular wird Ihnen jeweils in der Kopfzeile angezeigt, für welchem Teilbereich Sie das Formular ausfüllen.

2. Sie können das Formular jederzeit speichern und es innerhalb von zehn Tagen über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen nach Erstellung des Formulars werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur für herausragende, bereits von der Stiftung geförderte Projekte vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem/der jeweiligen Projektpartner/in selbst gestellt werden. Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung mit Darstellung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes

Anträgen auf Veröffentlichung von durch die Gerda Henkel Stiftung geförderten Dissertationen ist zusätzlich eine Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde beizufügen.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Liste geförderter Projekte

Teilbereich I

2023

Prof. Dr. Friedrich Kießling / Prof. Dr. Carsten Burhop / Prof. Dr. Christine G. Krüger (Köln, Deutschland)
Expansive Partizipation und Staat in der späten Bonner Republik im Vergleich

PD Dr. Benjamin Möckel (Bonn, Deutschland)
Die ‚Zeit‘ der Demokratie. Zeitstrukturen und temporale Diskurse in der parlamentarischen Praxis in Deutschland und Frankreich nach 1945

Prof. Dr. Niklas Venema (Leipzig, Deutschland)
Öffentlichkeit und Arbeiterbewegung: Demokratischer Diskurs als Ideal und Gefahr

2022

Prof. Dr. Markku Peltonen/ (Helsinki, Finnland)
Early Modern Democracy

Prof. Dr. Eduardo Posada-Carbo (Oxford, Großbritannien) / Prof. Dr. Paula Alonso (Washington, USA)
Latin America and the Global History of Democracy, 1810-1930

Prof. Dr. Sean Scalmer / Dr. Iain McIntyre (Melbourne, Australien)
Direct Action and Democracy: Utopia, Experience, Threat

2021

PD Dr. Zsolt Czigányik (Budapest, Ungarn)
Democracy in East Central European utopianism

PD Dr. Bernhard Gotto / Prof. Dr. Isabel Heinemann / PD Dr. Martina Steber / Prof. Dr. Sandra Maß / Dr. Julia Paulus / Prof. Dr. Kirsten Heinsohn 
(München, Deutschland)
Demokratie und Geschlecht: Konflikte um die Ordnung der deutschen Gesellschaft im 20. Jahrhundert

2020

Prof. Dr. Jürgen Martschukat / Dr. Vera Kallenberg   (Erfurt, Deutschland)
Contested Democracy. Gender, race und sex in der US-amerikanischen Zeitgeschichte

Dr. Klaus Richter (Birmingham, Großbritannien)
The Liminality of Failing Democracy: East Central Europe and the Interwar Slump

Dr. Mathijs van de Sande / Prof. Dr. Carolien van Ham / Prof. Dr. Evert van der Zweerde (Nijmegen, Niederlande)
Vive la Commune: Communalism as a Democratic Repertoire

2019

Prof. Dr. Michael Dreyer / Dr. Andreas Braune (Jena, Deutschland)
Das demokratische Gewaltmonopol in der Weimarer Republik, 1918-1924 

PD Dr. Oliver Eberl / Dr. David Salomon / Prof. Dr. Dirk Jörke (Darmstadt, Deutschland)
Der Blick nach unten: Soziale Konflikte in der Ideengeschichte der Demokratie 

Dr. Claudia Christiane Gatzka (Freiburg, Deutschland)
Verborgene Stimmen der Demokratie. Politische Repräsentationen des ‚Volkes‘ in der Bundesrepublik, 1945-2000 

Dr. Harm Kaal / Prof. Dr. Wim van Meurs / Prof. Dr. Huub Wijfjes / Prof. Dr. Thomas Mergel (Nijmegen, Niederlande)
The Voice of the People. Popular perceptions of democracy and the mediatisation of politics in Britain, Germany and the Netherlands, c. 1950 – 2000

PD Dr. Jürgen Schraten / Dr. Sean Maliehe / Dr. Carmen Ludwig (Gießen, Deutschland)
Southern African Democracy and the Utopia of a Rainbow Nation

 

Teilbereich 2

2023

Dr. Stefan Niklas (Amsterdam, Niederlande)
Eine planetarische Ästhetik für die kommende demokratische Gesellschaft

Prof. Dr. Stefan Peters / Prof. Dr. Eckhardt Fuchs (Gießen / Braunschweig, Deutschland)
Negotiating the Future of Democracy – Schools and the Politics of Education in the Colombian Peace Process

Prof. Dr. Andrea Peto (Wien, Österreich) / Prof. Dr. Bernhard Kleeberg (Erfurt, Deutschland) / Prof. Dr. Alina Dragolea (Bukarest, Rumänien) / Prof. Dr. Dina Gusejnova (London, Großbritannien)
Protecting academia at risk: Towards a new policy agenda for a thriving culture of higher education in Europe

Dr. Manon Westphal (Münster, Deutschland) / Dr. Janosch Prinz (Maastricht, Niederlande) / Dr. Enzo Rossi (Amsterdam, Niederlande)
Contours of a Non-Oligarchic Democratic Future

2022

Prof. Dr. Vincent August / Prof. Dr. André Brodocz (Berlin / Erfurt, Deutschland)
Ökologische Konflikte: Repräsentationsansprüche und Strategien im Streit um die kommende Gesellschaft (ÖkoKon)

Dr. Fathima Nizaruddin (Passau, Deutschland) / Dr. Gustavo Robles (La Plata, Argentinien) / Dr. Ülker Sözen (Berlin, Deutschland) / Prof. Dr. Wolfram Schaffar (Passau, Deutschland)
Platformization, Forms of Authoritarianism, and the Future of Democracy: Perspectives from the Global South

Dr. Stefan Wallaschek / Prof. Dr. Monika Eigmüller (Flensburg, Deutschland)
Geschlechterpolitik und (Anti-)Gender-Diskurse – Zwischen Fortschritt und Regression. Eine vergleichende Diskurs- & Policyanalyse in vier europäischen Ländern

2021

Prof. Dr. Shahram Akbarzadeh / Prof. Dr. Ihsan Yilmaz (Melbourne, Australien)
Smart Digital Technologies and the Future of Democracy in the Muslim World

Dr. Lena Laube / Dr. Mareike Gebhardt
(Bonn / Münster, Deutschland)
Zivile Seenotrettung als Kristallisationspunkt des Streits um Demokratie

Prof. Dr. Daniel Loick
(Amsterdamn, Niederlande)
Abolitionistische Demokratien – Transnationale Perspektiven

Dr. Julian Müller / Dr. Astrid Séville / Dr. Christian Kirchmeier 
(München, Deutschland)
Re-Präsentation. Neue Formen der politischen Ansprache und Fürsprache in der kommenden Gesellschaft

 

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner Förderschwerpunkt Demokratie

Thomas Podranski, M.A.
Leitung Forschungsstipendien und Sonderprogramme

Su-Ellen Wang, M.A.
Projektreferentin Allg. Forschungsförderung
wang@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Kann ich ein Forschungsprojekt beantragen, auch wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel nur von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Die Vorlage einer (vorläufigen) Promotionsbescheinigung ist erforderlich.

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Können Projektmitarbeiter über Stellen finanziert werden?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien können für Projektmitarbeiter ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden.

Werden die Stipendien für Projektmitarbeiter im Kostenplan des Forschungsprojektes aufgelistet oder müssen die Projektmitarbeiter sich gesondert auf ein Stipendium bewerben?
Bitte listen Sie in der Kostenübersicht des Forschungsprojektes die Stipendien für die Projektmitarbeiter auf. Die Projektmitarbeiter müssen sich nicht gesondert auf ein Stipendium bewerben.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Werden Overhead-Kosten von der Stiftung übernommen?
Nein, die Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Kann ich mich um ein Forschungsstipendium bewerben, wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Forschungsstipendien können ausschließlich von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden.

Gelten die Kriterien auch für das Sonderprogramm Sicherheit, Gesellschaft und Staat sowie die beiden Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities"?
Nein, die Kriterien gelten bisher nur für die Antragstellung auf ein Forschungsstipendium in der Allgemeinen Forschungsförderung.

Welche ausländischen Qualifikationen werden bei der Dotierung von Forschungsstipendien der deutschen Habilitation gleichgesetzt?
Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Allgemeine Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70