Sonderprogramm Flucht

Ausschreibung

Flucht und der Umgang mit Geflüchteten stehen derzeit im Mittelpunkt vieler politischer, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Debatten. Dabei ist Flucht weder auf einzelne Regionen noch auf gegenwärtige Entwicklungen begrenzt. Vielmehr handelt es sich um ein globales Phänomen, das Menschen seit jeher prägt. Vielfältige Gefahren wie gewaltsame Konflikte und Kriege, Verfolgung, Diskriminierung, Armut, Klima- und Umweltveränderungen können Motive für das Verlassen von Herkunftsorten sein.

Während Flucht in der angelsächsischen Forschung bereits seit den 1980er Jahren intensiv untersucht wird, wächst die Aufmerksamkeit in vielen europäischen Wissenschaftslandschaften jüngst deutlich. Auch in afrikanischen, asiatischen, australischen und lateinamerikanischen Forschungsräumen nehmen entsprechende Analysen zu. Doch bis dato erfolgen Zugänge fragmentiert und es bestehen diverse thematische Leerstellen, methodische Defizite und limitierte globale Verlinkungen. Folglich bedarf es einer Verstärkung der Grundlagenforschung und des weiteren Ausbaus des interdisziplinären Felds der Fluchtforschung.

Die Gerda Henkel Stiftung nimmt diese Ausgangslage zum Anlass, um mit dem Sonderprogramm „Flucht“ an die vielversprechenden Ansätze und Entwicklungen weltweiter Forschungen anzuknüpfen und gleichwohl auf die vorhandenen Desiderate der Forschungslandschaften zu reagieren. Durch das Sonderprogramm sollen insbesondere international ausgerichtete, multiperspektivische wissenschaftliche Vorhaben über Flucht unterstützt werden, die Fragen in den Blick nehmen, die in der einschlägigen Forschung bislang weniger beachtet worden sind. Dabei geht es auch um die Verbindung von theoretischer Grundlagenforschung und Konzepten, die für die gesellschaftliche, humanitäre und politische Praxis Bedeutung haben.

Die Stiftung begrüßt Forschungsvorhaben, die multidisziplinäre Ansätze verfolgen. Auch interregionale oder zeitübergreifende Vergleichsebenen sollten Berücksichtigung finden. Erstrebenswert sind zudem Vorhaben, die intersektionale Perspektiven und Fragestellungen einbeziehen. Je nach Forschungsansatz und Möglichkeit ist die Kooperation mit lokalen Wissensproduzentinnen und -produzenten (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft) oder von Flucht betroffenen Menschen in den Herkunfts- und Aufnahmestaaten insbesondere in Ländern im „Globalen Süden“ wünschenswert.

Die Stiftung erwartet, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller sich mit ethischen Implikationen ihrer Arbeit auseinandersetzen und Pläne für die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse entwickeln – auch hinsichtlich einer Ansprache gesellschaftlicher, humanitärer oder politischer Akteure oder der nicht-fachbezogenen medialen Öffentlichkeit.

Das Sonderprogramm wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diverser Disziplinen in den Geistes-, Sozial-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Beantragt werden können Mittel für Forschungsstipendien und zur Durchführung von Forschungsprojekten. Promotionsstipendien werden im Rahmen des Sonderprogramms nur bei Einbindung in einem Forschungsprojekt gewährt.

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung von internationalen Fachgutachtern/innen.

Internationale Fachgutachter/innen
Prof. Dr. Andreas Eckert | Berlin  (Amt ruht bis auf Weiteres.)
Prof. Dr. Tamirace Fakhoury | Kopenhagen
Prof. Dr. Maja Janmyr | Oslo
Prof. Dr. Ulrike Krause | Osnabrück
Prof. Dr. Naohiko Omata | Oxford

 

 

Thematische Schwerpunkte

Die Forschungsvorhaben sollen sich einem oder mehreren der fünf Forschungsfelder zuordnen lassen:

1) Fluchtinfrastrukturen

Das erste Themenfeld legt einen Fokus auf die Auseinandersetzung mit Bedingungen (z.B. Institutionen, Akteure, Strukturen), die Flucht fördern, hemmen oder anderweitig beeinflussen können. Möglich sind etwa Analysen zu Bedeutungen historischer oder gegenwärtiger Ereignisse und Prozesse für Entscheidungen zur Flucht und zu Zielorten, die Art und Weise, wie Menschen Flucht auf sich nehmen, welche Wege und Transportmittel sie nutzen, wie sie das notwendige Wissen zur Planung und Umsetzung erlangen sowie welche Rollen Netzwerke oder technologische Ausstattung spielen. Zudem kann untersucht werden, welche Versorgungsstrukturen von und für Geflüchtete im Prozess der Flucht und des Ankommens bestehen und wie sich Dynamiken unter Geflüchteten sowie zwischen ihnen und Aufnahmegesellschaften gestalten. 

2) Süd-Süd-(Im-)Mobilitäten

Dieses zweite Themenfeld legt einen Schwerpunkt auf die Forschung über Gründe, Ausmaß, Formen und Folgen von Mobilitäten und Immobilitäten bzw. Mobilisierungen und Immobilisierungen in und zwischen südlichen Staaten. Mögliche Untersuchungen können sich unter anderem Fragen über Abwehr, Aufnahme und Integration von Geflüchteten durch diverse Akteure, Im/Mobilitäten zu unterschiedlichen Momenten der Fluchtprozesse inklusive verhinderter Flucht und ungewollter Immobilitäten, Rollen von Netzwerken und Verhältnissen an innerregionalen Ankunftsorten widmen. Somit können auch Fragen über alternative, nichtstaatliche Integrationsstrukturen wie die Integration von Flüchtenden in lokale Gemeinschaften und die damit verbundenen Beweggründe, sozialen, ökonomischen, kulturellen oder politischen Mechanismen und Folgen in Betracht gezogen werden.

3) Mehrfache Flucht und Vertreibung („multiple displacements“)

Das dritte Themenfeld geht über simplifizierte Verständnisse von monokausalen linearen Fluchtbewegungen von einem Herkunfts- an einen Aufnahmeort hinaus und nähert sich Flucht aus einer prozesshaften Perspektive. Denn Fluchtverhältnisse gehen nicht nur häufig mit einem temporären Verbleib an gewissen Orten einher, sondern es kann auch zu zeitweisen Rückwanderungen und mehrfachen Vertreibungen kommen. Mögliche Untersuchungen können sich beispielsweise den Anlässen und Auslösern dieser Dynamiken sowie den Fluchtverläufen und Intentionen der betroffenen Menschen widmen. Auch Fragen über strukturelle und physische Unsicherheiten, Wirkungen von mehrfacher Flucht auf soziale Systeme wie Familien oder Entwicklungen und Ketten wiederkehrender Anpassungen können eruiert werden.

4) Handlungsmacht von Geflüchteten

Das vierte Themenfeld legt den Schwerpunkt auf Forschungen über Agency (also Handlungsmacht und -vermögen) von Geflüchteten. Während von Flucht Betroffene in humanitären und politischen Diskursen mitunter als passive Opfer oder gar staatliche Sicherheitsrisiken porträtiert werden, sind in diesem Feld die eigenen Wahrnehmungen und Praktiken von Geflüchteten zentral. Mögliche Untersuchungen können sich etwa mit Fragen auseinandersetzen, die Vulnerabilitäten und Agency von Geflüchteten verbinden, Geflüchtete als politische oder rechtliche Subjekte mit ihren vielfältigen individuellen und kollektiven Entscheidungs- und Handlungsstrategien auf dem gesamten Weg der Flucht untersuchen sowie sich den Themen Fluchtmotivationen, Aspirationen und Resilienzen widmen.

5) (Supra-)Staatliche Einflüsse auf Fluchtprozesse

Das fünfte Themenfeld nimmt Zusammenhänge von Flucht und Staatlichkeit in den Blick. Auch wenn erodierte Staatlichkeit in vielen Fällen Fluchtbewegungen vorausgeht, reicht ein alleiniger Fokus auf staatliche Dysfunktionen keineswegs aus. Fluchtgeschehen wird immer auch durch staatliche Vorgaben beeinflusst, sei es durch staatliche Repressionspolitiken, restriktive Grenzregime oder unterschiedliche Arten von Kooperation und Konfrontation zwischen Staaten. Im fünften Themenfeld können sich Vorhaben zum Beispiel Fragen widmen, die die Rollen von Nationalstaaten sowie supranationalen Organisationen bei der Verursachung, Vermeidung und Gestaltung von Fluchtbewegungen in den Blick nehmen. Hier können mittelbare Faktoren wie ökonomische Beziehungen oder Klientelpolitik, Einflüsse von internationalem, regionalem oder innerstaatlichem Recht, oder auch räumliche Dimension von Mobilitätsprozessen („scale“) analysiert werden.

Antrag

Art und Umfang der Förderung 

Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gestellt werden. Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten. Promovierende sind nicht eigenständig antragsberechtigt.

Antragstellende müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein. Für Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.

 

Antragsunterlagen

Im Sonderprogramm „Flucht“ ist nur eine digitale Antragstellung möglich. Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Anträge können ausschließlich in englischer Sprache eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Beschreibung des Vorhabens (inkl. Zuordnung zu mind. einem der fünf Forschungsfelder)
    • 8 Seiten, gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt. sowie Zeilenabstand 1,5
  • Ergänzendes Dokument, das die mit der Forschung verbundenen ethischen Fragen beschreibt, die vorgesehenen Outputs sowie den gesellschaftlichen, humanitären und/oder politischen Impact der eigenen Forschung thematisiert
  • Zeitplan (ggf. mit Reiseplan)
  • Detaillierte Kostenkalkulation
    • im Einzelnen beantragte Mittel sind präzise zu beziffern
    • keine Studiengebühren oder Semesterbeiträge
    • keine Overhead-Kosten
  • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragstellenden
    • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter
    • akademische Zeugnisse der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter (Examen, Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Falls auch für den/die Antragstellenden ein Stipendium vorgesehen ist:

  • Akademische Zeugnisse des/der Antragstellenden (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Dotierung

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Promotionsstipendien

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 1.920,- Euro

Gegebenenfalls zuzüglich eines monatlichen Familienzuschlags, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.


•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 480,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

 

Forschungsstipendien für promovierte Wissenschaftler/innen

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 2.760,- Euro

Gegebenenfalls zuzüglich eines monatlichen Familienzuschlags, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.


•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 690,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

 

Forschungsstipendien nach der Habilitation

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 3.720,- Euro

Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Gegebenenfalls zuzüglich eines monatlichen Familienzuschlags, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.


•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 930,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Fristen

Die Antragsfrist für die Herbstsitzung der Stiftungsgremien in 2024 endet am 3. Mai 2024. Alle Anträge müssen spätestens bis zu diesem Datum in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Sitzung findet im November 2024 statt. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens Anfang Dezember 2024 beginnen.

Formular

Elektronisches Antragsformular der Stiftung

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Bitte beachten Sie dabei, dass jeder der beiden Teilbereiche über ein eigenes Formular verfügt. Der Link zum Antragsformular wird durch den Klick auf die Förderlinie unterhalb dieses Textes freigegeben. Im Formular wird Ihnen jeweils in der Kopfzeile angezeigt, für welchem Teilbereich Sie das Formular ausfüllen.

2. Sie können das Formular jederzeit speichern und es innerhalb von zehn Tagen über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen nach Erstellung des Formulars werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur an besonders erfolgreiche Stipendiatinnen und Stipendiaten der Gerda Henkel Stiftung vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem jeweiligen Stipendiaten/der jeweiligen Stipendiatin selbst gestellt werden.

Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung mit Darstellung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes

Anträgen auf Veröffentlichung von durch die Gerda Henkel Stiftung geförderten Dissertationen ist zusätzlich eine Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde beizufügen.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner/in Sonderprogramm Flucht

Thomas Podranski, M.A.
Leitung Forschungsstipendien und Sonderprogramme

Oleg Golberg
Projektreferent Fellowships / Forschungsstipendien / Sonderprogramm Flucht
oleg.golberg@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Unterstützt die Stiftung auch Masterstudenten?
Nein, Forschungsprojekte von Master-Studenten, Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä. werden von der Gerda Henkel Stiftung grundsätzlich nicht unterstützt.

Kann ich ein Forschungsprojekt beantragen, auch wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel nur von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Die Vorlage einer (vorläufigen) Promotionsbescheinigung ist erforderlich.

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Forschungsprojekt und einem Forschungsstipendium?
Forschungsprojekte können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Sollte es sich um die Durchführung eines von einem einzelnen Wissenschaftler / einer einzelnen Wissenschaftlerin zu bearbeitenden Projekts handeln, ist ein Forschungsstipendium zu beantragen. Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens.

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Können Projektmitarbeiter über Stellen finanziert werden?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien können für Projektmitarbeiter ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden.

Werden die Stipendien für Projektmitarbeiter im Kostenplan des Forschungsprojektes aufgelistet oder müssen die Projektmitarbeiter sich gesondert auf ein Stipendium bewerben?
Bitte listen Sie in der Kostenübersicht des Forschungsprojektes die Stipendien für die Projektmitarbeiter auf. Die Projektmitarbeiter müssen sich nicht gesondert auf ein Stipendium bewerben.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Werden Overhead-Kosten von der Stiftung übernommen?
Nein, die Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

Wie erstelle ich eine Abrechnung?
Eine Abrechnung der angefallenen Reise- und Sachkosten vorzulegen heißt, die einzelnen Positionen detailliert aufzulisten, sie mit einer kurzen Erläuterung zu versehen und die Belege entsprechend geordnet zu fixieren und zu nummerieren.

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.