Allgemeine Förderung: Forschungsstipendien

Antrag

Art und Umfang der Förderung

Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Eine institutionelle Anbindung ist nicht notwendig. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.

Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.

 

Antragsunterlagen

Eine Antragsstellung ist nur digital möglich. Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Einem Antrag auf ein Forschungsstipendium sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen (in deutscher oder englischer Sprache):

  • Beschreibung des Vorhabens (max. 8 Seiten)
    • zuzüglich Literaturverzeichnis
    • mindestens Schriftgröße 11 sowie Zeilenabstand 1,5
    • gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt.
  • Zeitplan, ggf. mit Reiseplan (z.B. Angabe der notwendigen Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen oder zu anderen Zielen, die für die Erstellung der Forschungsarbeit erforderlich sind)

  • Detaillierte Kostenkalkulation  
    • im Einzelnen beantragte Mittel sind präzise zu beziffern. Bitte geben Sie alle Kosten in Euro an. 
    • Angaben zu den anfallenden Reise- (für Hin-/Rückreise und Unterkunft) sowie Sachkosten (z.B. Fotokopien oder Verfilmung von Archivmaterial, Fotoarbeiten etc., kein pauschales Büchergeld)
    • Stipendien und mögliche Zulagen sind im Kostenplan aufzuführen. Bitte beachten Sie unsere festen Dotierungssätze
    • keine pauschalierten Tages- und Übernachtungsspesen
    • keine Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Publikationsverzeichnis
  • Akademische Zeugnisse (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)
  • Ein Fachgutachten
    • mit persönlicher Unterschrift des/der Verfassers/Verfasserin
    • Upload über das Gutachtenformular
    • Einreichung weiterer Gutachten ist möglich


Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Kriterien

Kriterien zur Antragstellung

  • Eine Antragstellung auf ein „Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftler/innen“ ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Relevant ist das Datum der Promotionsurkunde. Mögliche Verhinderungszeiten (wie etwa Erziehungszeiten, sonstige Pflegeaufgaben, berufliche Qualifikationsphasen etc.) sind pauschal eingerechnet.
    (Diese Regel gilt nicht für Forschungsstipendien nach der Habilitation.)
  • Zum Antragszeitpunkt muss die Dissertation bereits veröffentlicht sein. Das Vorliegen eines Verlagsvertrages ist nicht ausreichend.
  • Das Thema des beantragten Forschungsvorhabens muss sich deutlich vom Promotionsthema unterscheiden.

Kriterien für zuvor von der Stiftung geförderte Bewerber/innen

  • Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn der Erhalt eines Forschungsstipendiums durch die Gerda Henkel Stiftung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Für die Berechnung der Zeitspanne gilt das Datum des Abschlussberichts.

Kriterien für zuvor von der Stiftung abgelehnte Bewerber/innen

  • Eine erneute Antragstellung für ein Vorhaben, das durch die Gerda Henkel Stiftung abgelehnt wurde, ist nicht möglich.
  • Eine Antragstellung für ein neues Projekt ist möglich, wenn der letzte abgelehnte Antrag mehr als drei Jahre zurückliegt. Für die Berechnung der Zeitspanne gilt das Datum des Absageschreibens.

Weitere Informationen hinsichtlich der Kriterien finden Sie unter den häufig gestellten Fragen.

Dotierung

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Forschungsstipendien für promovierte Wissenschaftler/innen

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 2.760,- Euro

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 690,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf  

Forschungsstipendien nach der Habilitation

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 3.720,- Euro

Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Ggf. zuzüglich Familienzuschlag:

•    bei einem Kind: EUR 480,--
•    je weiteres Kind: EUR 120,--

Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Ggf. Pauschale mtl. Auslandszulage: 930,- Euro

Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

 

Fristen

Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln. Die Antragsfrist für die Herbstsitzung der Stiftungsgremien in 2024 endet am 22. Mai 2024. Alle Anträge müssen spätestens bis zu diesem Datum in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die Sitzung findet im November 2024 statt. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens Anfang Dezember 2024 beginnen.

Die übernächste Frist endet am 22. November 2024.

Die Antragsfrist gilt nicht für kleinere Fördersummen (bis max. 30.000,- Euro). Kleinere Fördersummen gewährt die Stiftung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, dessen Beratungszeit in der Regel zwischen drei und vier Monaten liegt.

Bitte beachten Sie die Kriterien, die auch für die Beantragung von kürzeren Forschungsstipendien gelten.

Formular und Gutachten

Elektronisches Antragsformular der Stiftung:

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

2. Sie können das Formular jederzeit speichern und es innerhalb von zehn Tagen über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Uploadformular für Gutachten: 

Gutachten sind von den Verfassern mit persönlicher Unterschrift über das Uploadformular hochzuladen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post und/oder E-Mail.

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur an besonders erfolgreiche Stipendiatinnen und Stipendiaten der Gerda Henkel Stiftung vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem/der jeweiligen Stipendiaten/Stipendiatin selbst gestellt werden. Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner/in Forschungsstipendien

Thomas Podranski, M.A.
Leitung Forschungsstipendien und Sonderprogramme

Oleg Golberg
Projektreferent Fellowships / Forschungsstipendien / Sonderprogramm Flucht
oleg.golberg@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Unterstützt die Stiftung auch Masterstudenten?
Nein, Forschungsprojekte von Master-Studenten, Masterstudiengänge, Weiterbildungsmaßnahmen u. ä. werden von der Gerda Henkel Stiftung grundsätzlich nicht unterstützt.

Kann ich ein Forschungsprojekt beantragen, auch wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel nur von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Die Vorlage einer (vorläufigen) Promotionsbescheinigung ist erforderlich.

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Forschungsprojekt und einem Forschungsstipendium?
Forschungsprojekte können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Sollte es sich um die Durchführung eines von einem einzelnen Wissenschaftler / einer einzelnen Wissenschaftlerin zu bearbeitenden Projekts handeln, ist ein Forschungsstipendium zu beantragen. Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens.

Kann ich mich bewerben, wenn ich zu einem anderen Fachbereich als den auf der Homepage genannten arbeite?
Nein. Bitte beachten Sie aber den thematischen Zuschnitt der Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities", sowie des Sonderprogramms "Flucht".

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Was passiert mit meinem Antrag, wenn er unvollständig bleibt?
Unvollständige Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und zunächst für die nächste Auswahlrunde zurückgestellt. Anträge auf Promotionsförderung, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, werden aus dem Verfahren genommen.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Wer kann Gutachten verfassen?
Die Auswahl der Gutachter ist dem Antragsteller überlassen. Die Stiftung macht hier keine Vorgaben.

Wie sollte ein Empfehlungsschreiben (Gutachten) aussehen und welche Punkte sollte es beinhalten?
Die Stiftung macht keine Vorgaben für die Verfassung der Gutachten. In der Regel bewerten die Gutachter die Qualität des Projekts und die Qualifikation des Antragstellers.

In welcher Form sollten die Gutachten eingereicht werden?
Gutachten sind von den Verfassern mit persönlicher Unterschrift über das Uploadformular hochzuladen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post und/oder E-Mail.

Können die Gutachten von den Verfassern per E-Mail an die Stiftung geschickt werden?
Gutachten können über das Gutachtenformular hochgeladen werden. Sie müssen in jedem Fall vom Verfasser unterschrieben sein.

Sollen Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

Können Gutachten auch aus dem Ausland kommen?
Ja.

Können die Gutachter auch aus anderen Fachbereichen kommen?
Ja.

Spezifische Fragen zu Forschungsstipendien

Kann ich mich um ein Forschungsstipendium bewerben, wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Forschungsstipendien können ausschließlich von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden.

Gelten die Kriterien für Anträge auf ein kürzeres Forschungsstipendium ("kleinere Fördersummen", bis max. 30.000 Euro)?
Ja, die Kriterien gelten auch für die Beantragung von kürzeren Forschungsstipendien.

Gilt die Regelung, dass der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf, auch für habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bzw. für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer äquivalenten Qualifikation zur Habilitation („Associate Professor“, „Full Professor“, „Distinguished Professor“, „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“)?
Nein, diese Regelung gilt nicht für habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einer äquivalenten Qualifikation zur Habilitation.

Welche ausländischen Qualifikationen werden bei der Dotierung von Forschungsstipendien der deutschen Habilitation gleichgesetzt?
Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Muss meine Dissertation veröffentlicht sein, obwohl ich im Ausland promoviert habe?
Ja, die Dissertation muss bei der Antragstellung stets veröffentlicht sein, auch bei Promotionen im Ausland.

Welche Publikationsformen werden akzeptiert?
Die Dissertation sollte als elektronische oder gedruckte Monographie veröffentlicht und frei zugänglich sein. Einzelne publizierte Aufsätze zur Dissertation, die gedruckten Belegexemplare oder das Vorliegen eines Verlagsvertrages sind nicht ausreichend.

Ich habe schon ein Promotionsstipendium der Gerda Henkel Stiftung erhalten und möchte mich nun auf ein Forschungsstipendium bewerben. Gilt für mich auch die Zeitspanne von fünf Jahren?
Gerne können Sie sich jederzeit auf ein Forschungsstipendium bewerben. Die Zeitspanne von fünf Jahren bezieht sich nur auf vorherige Förderungen durch ein Forschungsstipendium.

Ich habe nur ein Forschungsstipendium von wenigen Monaten im Bereich "kleinerer Fördersummen" erhalten. Gilt auch für mich die Zeitspanne von fünf Jahren?
Ja, Sie können sich erst wieder nach fünf Jahren um ein Forschungsstipendium bewerben. Für die Berechnung der Zeitspanne gilt das Datum Ihres Abschlussberichts.

Ich habe meinen Antrag auf ein Forschungsstipendium zurückgezogen. Gilt auch für mich die Zeitspanne von drei bzw. fünf Jahren?
Nein, die Zeitspanne gilt für Sie nicht. Eine erneute Antragstellung ist jederzeit möglich.

Ich war Antragsteller eines geförderten Forschungsprojektes, habe selbst jedoch kein Forschungsstipendium erhalten. Gilt für mich die Zeitspanne von fünf Jahren?
Nein, sofern Sie kein Forschungsstipendium erhalten haben, können Sie sich jederzeit gerne bewerben.

Darf ich einen Antrag auf ein Forschungsstipendium stellen, obwohl ein Antrag auf ein Forschungsprojekt abgelehnt worden ist, in dem ich als Bearbeiter vorgesehen war?
Ja, wenn Sie nur als Bearbeiter vorgesehen waren und nicht als Antragsteller aufgetreten sind. Das Kriterium für zuvor abgelehnte Antragsteller bezieht sich nur auf vorherige selbst initiierte Anträge auf ein Forschungsstipendium.

Ein Antrag von mir auf ein Forschungsprojekt wurde abgelehnt. Darf ich mich auf ein Forschungsstipendium bewerben?
Ja, eine Antragstellung auf Gewährung eines Forschungsstipendiums ist möglich, sofern Sie kein Forschungsstipendium für sich selbst innerhalb des abgelehnten Forschungsprojekts beantragt hatten.

Ein Antrag von mir auf ein Forschungsstipendium von nur wenigen Monaten wurde im Bereich "kleinerer Fördersummen" abgelehnt. Muss ich die Zeitspanne von drei Jahren einhalten?
Ja, Sie können erst nach einer Zeitspanne von drei Jahren einen Antrag auf ein reguläres Forschungsstipendium einreichen. Für die Berechnung der Zeitspanne gilt das Datum des Absageschreibens.

Ist eine erneute Einreichung meines Antrags im Bereich "kleinerer Fördersummen" (max. 30.000 Euro) möglich, obwohl mein Antrag in der allgemeinen Forschungsförderung abgelehnt wurde?
Nein, eine erneute Antragstellung im Bereich "kleinerer Fördersummen" (max. 30.000 Euro) ist nicht möglich, wenn dasselbe Forschungsprojekt in der allgemeinen Forschungsförderung zuvor abgelehnt wurde.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Allgemeine Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70