Förderschwerpunkt Patrimonies

Hintergrund Förderschwerpunkt Patrimonies

Im Förderschwerpunkt Patrimonies finden Projekte Berücksichtigung, die sich auf die Bewahrung historischen Kulturerbes vorwiegend in Krisenregionen konzentrieren und wissenschaftliches Arbeiten im Bereich von Geschichte, Archäologie und Kunstgeschichte in vielen Fällen überhaupt erst ermöglichen. Im Rahmen des Schwerpunkts werden Maßnahmen gefördert, die einen Beitrag zur Erhaltung von Kulturgütern, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Infrastruktur, zur Ausbildung von Nachwuchskräften sowie zum Aufbau von Netzwerken in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft in den Zielländern leisten. Als operativ ausgerichteter Förderschwerpunkt bietet Patrimonies die Möglichkeit, durch die Unterstützung kleinerer Förderprojekte einerseits schnell, flexibel und präventiv auf besondere Notlagen und akute Gefährdungen von Kulturgut zu reagieren, und andererseits größere Projekte mit angemessenem zeitlichem Vorlauf zu entwickeln.

 

Geographische Ausrichtung

Der Förderschwerpunkt ist international ausgerichtet und findet in Krisenregionen sowie in Ländern Anwendung, die sich nicht aus eigener Kraft um den Erhalt ihres kulturellen Erbes kümmern können. Wo immer möglich, soll der Patrimonies-Schwerpunkt präventiv wirken: Die Stiftung wird in Ländern und Regionen aktiv, in denen Erhaltungsmaßnahmen – etwa aufgrund drohender politischer und bewaffneter Konflikte – unmittelbar notwendig sind oder in den kommenden Jahren voraussichtlich erforderlich werden.

Antragsvoraussetzung

Im Förderschwerpunkt Patrimonies gibt es kein offenes Antragsverfahren. Projekte werden gemeinsam mit der Stiftung entwickelt. In allen geförderten Projekten muss die Antragstellung aus den Zielländern heraus erfolgen. Bei Kooperationsprojekten können mehrere Antragsteller/innen aus unterschiedlichen Ländern gemeinsam einen Antrag stellen. Um eine nachhaltige Implementierung der Förderprojekte sicherzustellen, sollten die jeweils im Zielland Verantwortlichen (z.B. Verwaltungen, lokale Gemeinschaften) in die Arbeiten einbezogen werden. (Finanzielle) Eigenanteile und die langfristige Übernahme von Verantwortung für das jeweilige Kulturerbe sind jeweils auszuweisen. So soll gewährleistet werden, dass alle Projekte den lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen und die Bedürfnisse der Förderpartner/innen in den jeweiligen Regionen im Mittelpunkt stehen. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen zum überwiegenden Teil in den Zielregionen wirksam werden.

Fördermaßnahmen

  • Erhaltung, Restaurierung und Erforschung von gefährdeten Bauwerken und Gegenständen
  • Digitalisierung, Konservierung, Dokumentierung und begleitende Erforschung
    von materiellen Quellen. (Anträge auf Digitalisierung und Katalogisierung sind nur in Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen zur Sicherung von Archiven und Sammlungen möglich. Eine klare Digitalisierungsstrategie anhand internationaler Standards muss nachgewiesen werden.)
  • Dokumentation und Erforschung von Sammlungen mündlicher Quellen
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kulturerhalt-Projekten, Notfall-Maßnahmen oder zum Zweck der Bildung wissenschaftlicher Netzwerke, u.a. für:
    • Nachwuchswissenschaftler/innen v. a. im Bereich der Archäologie, Geschichte, Kunstgeschichte und historischen Bauforschung/Denkmalpflege
    • Fachkräfte im Rahmen von Begleitmaßnahmen wissenschaftlicher Arbeit (z. B. Restaurator/innen, Kurator/innen, Geophysiker/innen)
  • Reisen/Workshops zur Vorbereitung von Projekten und Kooperationen und zu Ausbildungszwecken
  • Site Management und bauliche Maßnahmen (in Einzelfällen)

Voraussetzung für eine Förderung ist zudem – außer bei der Gewährung von Sachmitteln – eine wissenschaftliche Begleitung des jeweiligen Projekts.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden u.a. folgende Maßnahmen:

  • Projekte, die sich ausschließlich auf Forschungsarbeiten konzentrieren und deren alleiniges Ergebnis eine wissenschaftliche Publikation ist
  • Projekte, die nicht aus den eingangs beschriebenen Zielregionen initiiert und beantragt werden
  • Publikationen, die nicht in Zusammenhang mit zuvor geförderten Projekten stehen
  • Datenbankprojekte ohne erkennbaren Forschungsansatz
  • Digitalisierungs- und Katalogisierungsprojekte ohne Strategie zur Bewahrung der Originaldokumente
  • Trainings- und Ausbildungskurse ohne Zusammenhang mit konkreten Kulturerhalt-Vorhaben
  • Ausschließlich linguistische Projekte (Erforschung bedrohter Sprachen)
  • Filmvorhaben
  • Ausstellungen
  • Sammlungen moderner Kunst
  • Ankauf von Sammlungen/Bibliotheken
  • Aufbau von Forschungsinstituten
  • Maßnahmen, die ausschließlich auf Ausstattung/Verbesserung der Infrastruktur von Museen oder Forschungseinrichtungen zielen
  • Veranstaltungen, die nicht in Zusammenhang mit einem geförderten Projekt stehen

Art und Umfang der Förderung

  • Sachmittel, auch für Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen
  • Personalmittel, bevorzugt für Werkverträge und Stipendien
  • Mittel zur Übernahme von Studien- und Ausbildungsaufenthalten
  • Reisemittel

Die Höhe der Dotierung von Honoraren, Aufwandsentschädigungen und Werkverträgen richtet sich nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und ist vom Förderpartner zu kalkulieren. Stipendien orientieren sich ebenfalls an den lokalen Gegebenheiten und werden bis zur Höhe der im Rahmen der Allgemeinen Forschungs- und Promotionsförderung der Stiftung üblichen Sätze gewährt.

Nicht übernommen werden:

  • sozialversicherungspflichtige Stellen für Projektmitarbeiter/innen
  • Overhead-Kosten
  • Studiengebühren oder Semesterbeiträge

Antrag und Fristen

Über die geltenden Fristen und die einzureichenden Unterlagen informiert die Geschäftsstelle nach Prüfung der jeweiligen Voranfrage.

Entscheidungsverfahren

Über eingereichte Initiativen entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage der Empfehlung eines Fachbeirats.


Mitglieder des Fachbeirats:

Dr. Julia Gonnella | Doha
Prof. Dr. Hans Leisen | Köln
Prof. Dr. Elísio Macamo | Basel
Prof. Dr. Karoline Noack | Bonn
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer | Dresden

Förderbeispiele

Beispiele einiger bereits geförderter und umgesetzter Projekte finden sich im L.I.S.A.Dossier Patrimonies.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass es für den Förderschwerpunkt Patrimonies kein Antragsverfahren gibt. Projekte werden gemeinsam mit der Stiftung entwickelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle und senden uns eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens.

Ansprechpartner/innen Patrimonies

Dr. Anna-Monika Lauter
Leitung Operative Programme
lauter@gerda-henkel-stiftung.de

Bettina Elsper
Projektreferentin Förderschwerpunkt Patrimonies
elsper@gerda-henkel-stiftung.de

Franziska Kothe, M.A.
Projektreferentin Operative Programme
kothe@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Forschungsprojekt und einem Forschungsstipendium?
Forschungsprojekte können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Sollte es sich um die Durchführung eines von einem einzelnen Wissenschaftler / einer einzelnen Wissenschaftlerin zu bearbeitenden Projekts handeln, ist ein Forschungsstipendium zu beantragen. Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen beantragt werden. Sie dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Werden die Stipendien für Projektmitarbeiter im Kostenplan des Forschungsprojektes aufgelistet oder müssen die Projektmitarbeiter sich gesondert auf ein Stipendium bewerben?
Bitte listen Sie in der Kostenübersicht des Forschungsprojektes die Stipendien für die Projektmitarbeiter auf. Die Projektmitarbeiter müssen sich nicht gesondert auf ein Stipendium bewerben.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Werden Overhead-Kosten von der Stiftung übernommen?
Nein, die Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Was passiert mit meinem Antrag, wenn er unvollständig bleibt?
Unvollständige Anträge werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und zunächst für die nächste Auswahlrunde zurückgestellt. Anträge auf Promotionsförderung, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, werden aus dem Verfahren genommen.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Wer kann Gutachten verfassen?
Die Auswahl der Gutachter ist dem Antragsteller überlassen. Die Stiftung macht hier keine Vorgaben.

Wie sollte ein Empfehlungsschreiben (Gutachten) aussehen und welche Punkte sollte es beinhalten?
Die Stiftung macht keine Vorgaben für die Verfassung der Gutachten. In der Regel bewerten die Gutachter die Qualität des Projekts und die Qualifikation des Antragstellers.

In welcher Form sollten die Gutachten eingereicht werden?
Gutachten sind von den Verfassern mit persönlicher Unterschrift über das Uploadformular hochzuladen. Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post und/oder E-Mail.

Können die Gutachten von den Verfassern per E-Mail an die Stiftung geschickt werden?
Gutachten können über das Gutachtenformular hochgeladen werden. Sie müssen in jedem Fall vom Verfasser unterschrieben sein.

Sollen Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

Können Gutachten auch aus dem Ausland kommen?
Ja.

Können die Gutachter auch aus anderen Fachbereichen kommen?
Ja.

Welche Zeugnisse muss ich bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium einreichen?
Es sollte das bzw. die Zeugnisse über den zur Promotion qualifizierenden Hochschulabschluss (bei Direktpromotion: Seminarscheine) eingereicht werden. Die Zeugnisse sollten als Photokopie eingereicht werden und müssen nicht beglaubigt sein.
Bitte verzichten Sie auf die Einsendung von Abiturzeugnis, Bachelor-Zeugnis, Praktikumsbescheinigungen, Seminarscheinen (nur erforderlich bei grundständiger Promotion) und Arbeitszeugnissen.

Spezifische Fragen zu Forschungsstipendien

Kann ich mich um ein Forschungsstipendium bewerben, wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Forschungsstipendien können ausschließlich von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden.

Welche ausländischen Qualifikationen werden bei der Dotierung von Forschungsstipendien der deutschen Habilitation gleichgesetzt?
Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Muss meine Dissertation veröffentlicht sein, obwohl ich im Ausland promoviert habe?
Ja, die Dissertation muss bei der Antragstellung stets veröffentlicht sein, auch bei Promotionen im Ausland.

Welche Publikationsformen werden akzeptiert?
Die Dissertation sollte als elektronische oder gedruckte Monographie veröffentlicht und frei zugänglich sein. Einzelne publizierte Aufsätze zur Dissertation, die gedruckten Belegexemplare oder das Vorliegen eines Verlagsvertrages sind nicht ausreichend.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

Wie erstelle ich eine Abrechnung?
Eine Abrechnung der angefallenen Reise- und Sachkosten vorzulegen heißt, die einzelnen Positionen detailliert aufzulisten, sie mit einer kurzen Erläuterung zu versehen und die Belege entsprechend geordnet zu fixieren und zu nummerieren.

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Förderschwerpunkt Patrimonies

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Im Förderschwerpunkt Patrimonies müssen Partner aus den Zielländern entweder Antragsteller sein oder als Kooperationspartner eng in die jeweiligen Arbeiten eingebunden werden.

Was tue ich, wenn ich nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Im Förderschwerpunkt Patrimonies ist in jedem Fall zunächst eine Kontaktaufnahme mit der Stiftung erforderlich.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Dokument „Anträge im Förderschwerpunkt ‚Patrimonies‘", das Sie nach Kontaktaufnahme mit der Stiftung erhalten.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Dabei sollten die Beträge nach Kostenarten zusammengefasst werden. Für Anträge im Förderschwerpunkt Patrimonies sind zumindest die Gesamtkosten in Euro anzugeben. Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Dokument „Vorlage_Patrimonies_Kostenplan“, das Sie nach Kontaktaufnahme mit der Stiftung erhalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Im Förderschwerpunkt Patrimonies können in begründeten Einzelfällen Personalmittel für Stellen in den Zielländern beantragt werden.

Können Projektmitarbeiter über Stellen finanziert werden?
Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien können für Projektmitarbeiter ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist dabei, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Im Förderschwerpunkt Patrimonies können in begründeten Einzelfällen Personalmittel für Stellen in den Zielländern beantragt werden.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist grundsätzlich nicht möglich. Im Förderschwerpunkt Patrimonies ist in begründeten Einzelfällen und in kleinerem Umfang ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt für Mitarbeiter in den Zielländern möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist grundsätzlich nicht möglich. Im Förderschwerpunkt Patrimonies ist in begründeten Einzelfällen und in kleinerem Umfang ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension für Mitarbeiter in den Zielländern möglich.

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