Stipendien
- Zwischen der Gerda Henkel Stiftung und dem Stipendiaten besteht kein Anstellungsverhältnis; Beiträge zur Sozialversicherung können daher nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.
- Die Gerda Henkel Stiftung weist darauf hin, dass Stipendien der Stiftung unter der Voraussetzung des § 3 Ziff. 44 des Einkommensteuergesetzes nicht einkommensteuerpflichtig sind. Die Gerda Henkel Stiftung ist wegen Förderung der Geisteswissenschaften durch Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Altstadt vom 5. Oktober 2017 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend nach § 5 Abs. 1 Ziff. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
- Stipendien- und sonstige Fördermittel können in begründeten Einzelfällen auch an am Projekt beteiligte Institutionen ausgezahlt werden. Über das Bewilligungsschreiben hinausgehend schließt die Stiftung keine weiteren Verträge mit Förderpartnern oder deren Institutionen ab.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat,
- alle Veränderungen, die für die Gewährung oder Höhe des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen;
- Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, mit der Stiftung abzustimmen.
- Im Anschluss an die Förderung eines Promotionsvorhabens bittet die Stiftung um Nachricht, ob und mit welchem Ergebnis die Promotion abgeschlossen werden konnte, sowie um die Zusendung einer Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde.
Reise- und Sachkosten
- Alle Reise- und Sachmittel sind durch Vorlage von Belegen abzurechnen. Für belegte Ausgaben ist keine ausführliche Begründung notwendig. Sollte es nicht möglich sein, für eine Ausgabe einen Beleg zu erhalten, erwartet die Stiftung eine ausführliche Erklärung. Eine Erstattung dieser Beträge kann nicht in jedem Fall erfolgen.
- Es werden keine pauschalierten Tages- und Übernachtungsspesen gewährt. Fahrt- und Übernachtungskosten sind unter Vorlage von Belegen abzurechnen. Im Falle der Gewährung eines Stipendiums erstattet die Stiftung keine Verpflegungskosten.
- PKW-Kosten können bis zu einer Entfernung von 100 km mit einer Pauschale von € -,30/km abgerechnet werden; darüber hinaus bittet die Stiftung um Abrechnung der Benzinkosten gegen Vorlage von Tankbelegen.
- Wurden Mittel für die Anschaffung technischer Geräte gewährt, können für die Anschaffung eines PCs / Laptops max. Euro 500,-- erstattet werden.
- Neben der Vorlage der Belege bittet die Stiftung um eine Übersicht, in der alle Ausgaben aufgelistet sind und durch entsprechende Nummerierung der Belege diesen zugeordnet werden können. Die abzurechnende Summe sollte nach Reise- und Sachkosten unterteilt sein.
Auslandszulagen
Sollte im Rahmen der Bewilligung eine Auslandszulage für längere Aufenthalte im Ausland gewährt worden sein, bittet die Stiftung rechtzeitig, d. h mindestens vier Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt, um eine Mitteilung über Beginn und Dauer des Aufenthalts. Da es sich bei der Auslandszulage um eine Erhöhung des Stipendiums, nicht um einen Teil des Reisekostenetats handelt, wird der Betrag gemeinsam mit den regulären Stipendienzahlungen angewiesen.
Zwischenberichte
Zwischenberichte sollten sechs Wochen vor Ablauf des ersten Förderjahres eingereicht werden. Der Bericht sollte über die im ersten Förderjahr geleisteten Arbeiten Auskunft geben und vorläufige Ergebnisse sowie die weitere Planung des Projekts darstellen. Hinsichtlich des Umfangs macht die Stiftung keine Vorgaben.
Abschlussberichte
Abschlussberichte sollten spätestens sechs Wochen nach Ablauf der Förderzeit vorgelegt werden. Hinsichtlich des Umfangs macht die Stiftung keine Vorgaben.
Publikationen / Öffentlichkeitsarbeit
- Die Stiftung bittet darum, über eine sich aus einer Förderung ergebende Veröffentlichung im Vorfeld informiert zu werden. Die Stiftung erhält von jeder Buchpublikation (Monographie / Sammelband) zwei Belegexemplare (ggf. drei weitere Exemplare auf Nachfrage) und von jeder Aufsatzpublikation einen Sonderdruck.
- Sollten Journalisten einen Beitrag über Ihr Projekt planen, teilen Sie dies der Stiftung bitte mit.
- Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).
- Wir bitten darum, Presseausschnitte und Mitschnitte von Radio- oder Fernsehbeiträgen (jeweils mit der Angabe von Datum, Quelle und Aktenzeichen) unmittelbar nach dem Erscheinen der Stiftung zuzuschicken. Sollten während Ihrer Förderung Pressemaßnahmen erfolgt oder Beiträge erschienen sein, bitten wir Sie, diese in Ihren Zwischen- und Abschlussberichten aufzulisten.
Druckkosten
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der Stiftung im Anschluss an eine Förderung eine Druckbeihilfe zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zu beantragen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe bewilligt werden kann, da der Stiftung für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht. Hinweise zur Antragstellung sind auf unserer Homepage (www.gerda-henkel-stiftung.de) zu finden.
Widerruf
Die Gerda Henkel Stiftung behält sich vor, das Stipendium / die Gewährung der Projektmittel zu widerrufen und einen Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn
- die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet werden oder wenn aus anderen wichtigen Gründen Anlass zu Widerruf gegeben wird,
- die Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
- Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer von der Stiftung gesetzten Frist erfüllt worden sind,
- die Bewilligung ein Jahr, nachdem sie ausgesprochen worden ist, ohne Begründung noch nicht in Anspruch genommen worden ist,
- die Mittel nicht dem unmittelbaren Bewilligungszweck gemäß verwendet worden sind,
- die Mittel nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig abgerechnet worden sind.
Überzahlungen des Stipendiums/der Fördermittel sind unverzüglich zurückzuerstatten.
Sonstiges
Die Stiftung lässt Stipendiaten und Projektpartnern per Post oder E-Mail Informationen zur Tätigkeit der Stiftung und Einladungen zu Veranstaltungen der Stiftung zukommen. Sollten Sie dies nicht wünschen, erbitten wir eine entsprechende Nachricht.
(Stand: April 2021)