Förderschwerpunkt Lost Cities

Hintergrund Förderschwerpunkt "Lost Cities. Wahrnehmung von und Leben mit verlassenen Städten in den Kulturen der Welt"

Der ungeheure Verstädterungsprozess, der in verschiedenen Konjunkturen und mit regionalen Unterschieden seit vielen tausend Jahren die Weltgeschichte prägt und aktuell besondere Dynamik entwickelt, hat eine auf den ersten Blick paradox anmutende andere Seite, nämlich die schrumpfenden und gänzlich verlassenen Städte, die sogenannten Lost Cities. Aktuelle Transformationsprozesse in verschiedenen Teilen der Welt lassen gerade zahlreiche solcher Lost Cities entstehen. Das Phänomen ist jedoch nicht neu, sondern seit Entstehung der Stadtkultur im 4. Jahrtausend v. Chr. ein verbreitetes Kennzeichen urbaner Geschichte. Es wurde daher auf sehr unterschiedliche Art in der Kulturgeschichte städtischen Lebens wahrgenommen, reflektiert und gedeutet.

Ausgehend von diesem Befund und mit dem Ziel, aktuelle Problemlagen in größere historische Zusammenhänge zu stellen, hat die Gerda Henkel Stiftung einen neuen Förderschwerpunkt zum Thema Lost Cities. Wahrnehmung von und Leben mit verlassenen Städten in den Kulturen der Welt eingerichtet.

Ausschreibung

Der Förderschwerpunkt ist interdisziplinär angelegt und soll Projekte ermöglichen, in denen vielfältige Dimensionen der Auseinandersetzung mit verlassenen Städten im Mittelpunkt stehen. Dabei sollen kulturspezifisch wie kulturübergreifend kausale Zusammenhänge und regionale wie zeitliche Spezifika im Fokus stehen. Die Aufgabe von Orten erfolgt bis heute aus sehr vielfältigen Gründen. Hierzu zählen militärische Zerstörung, Naturkatastrophen, Epidemien, Umweltverschmutzungen, ökonomischer Niedergang, Finanzspekulation, Mobilität, Migration, Zentralisierung, Deindustrialisierung oder postkolonialer Wandel, um nur einige Faktoren zu nennen.

Ziel des Programms ist es, die in diesen unterschiedlichen Kontexten greifbaren Interpretations-, Wissens- und Wahrnehmungskulturen zu beschreiben. Lost Cities sind etwa Teil einer ausgeprägten Erinnerungskultur, die dazu dient, Identitäten auszuhandeln, Wissenskulturen zu erhalten, Fortschrittskritik zu formulieren oder in regelrechtem Ruinenkult mythische wie sakrale Topographien zu konstruieren. Im Mittelpunkt soll demnach nicht in erster Linie die Frage stehen, welche Faktoren verlassene Städte entstehen ließen. Von besonderem Interesse sind die verlassenen Städte selbst und die unterschiedlichen Formen ihrer Deutung, Instrumentalisierung und Codierung in verschiedenen Kulturen und Zeiträumen.

Über die Anträge entscheidet das Kuratorium der Gerda Henkel Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung von Fachgutachtern/innen. Als Fachgutachter wirkt mit: Prof. Dr. Martin Zimmermann, Ludwig-Maximilians-Universität München.

Antrag

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus den Geistes- und Sozialwissenschaften. Beantragt werden können Projekte zu thematischen Schwerpunkten, die von einer Forschergruppe bearbeitet werden. Als „Forschergruppe“ versteht die Stiftung Zusammenschlüsse von mindestens zwei aktiv an den Projektarbeiten beteiligten Wissenschaftlern, die über Stipendien der Stiftung finanziert werden und unter gemeinsamen Fragestellungen forschen. Es können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Die Beantragung eines Forschungsstipendiums für den Antragsteller (Projektleiter) ist ebenfalls möglich. Insgesamt können maximal drei Stipendien zzgl. Reise- und Sachmittel pro Forschergruppe beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Weitere, nicht über Stipendien finanzierte Mitarbeiter, können am Projekt beteiligt sein. Die Beantragung von Einzelstipendien außerhalb einer Forschergruppe ist nicht möglich. Vorgesehen ist auch, dass die Projektpartner jährlich an einem öffentlichen von der Stiftung veranstalteten „Werkstattgespräch Lost Cities“ teilnehmen.    

Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) und Wissenschaftlerin(nen) gestellt werden.

Die Förderung von Forschungsprojekten erfolgt je nach Art des Vorhabens durch die Übernahme von Personal-, Reise-, Sach- und/oder sonstigen Kosten.

Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.

Antragstellende müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein.

Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich. Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Im Rahmen eines Forschungsprojekts können auch Gastaufenthalte (ausländischer) Wissenschaftler/innen finanziert werden.

Antragsunterlagen

Die notwendigen Unterlagen können direkt in das elektronische Antragsformular hochgeladen werden.

Anträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Beschreibung des Vorhabens
    • max. 8 Seiten, einseitig bedruckt, mindestens Schriftgröße 11 sowie Zeilenabstand 1,5
    • gut lesbare Schriftart, z.B. Arial 11 Pt. oder Times New Roman 12 Pt.
    • beachten Sie unbedingt die formalen Vorgaben zur Antragserstellung
  • Zeitplan, ggf. mit Reiseplan
  • Detaillierte Kostenkalkulation
    • im Einzelnen beantragten Mittel sind präzise zu beziffern
    • keine Studiengebühren oder Semesterbeiträge
    • keine Overhead-Kosten
  • Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des/der Antragstellenden
  • ggf. Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen
  • ggf. akademische Zeugnisse der Projektmitarbeiter/innen (Examen, Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Falls auch für den Antragsteller ein Stipendium vorgesehen ist:

  • Akademische Zeugnisse des Antragstellers (Magister, Promotion, Habilitation etc.; bitte keine Bachelor-Zeugnisse einreichen)

Bitte senden Sie die Unterlagen nicht zusätzlich per Post oder E-Mail.

Dotierung

Beantragung von Stipendien innerhalb von Forschungsprojekten

Für Projektmitarbeiter innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Es gelten folgende Sätze:

Gültig für Neubewilligungen ab 1. Januar 2024.

Promotionsstipendien

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 1.9200,- Euro

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•   bei einem Kind: EUR 480,--
•   je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 480,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Forschungstipendien für promovierte Wissenschaftler/innen

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 2.760,- Euro

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•   bei einem Kind: EUR 480,--
•   je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 690,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Forschungsstipendien nach der Habilitation

Mtl. Stipendiengrundbetrag: 3.720,- Euro

Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Promotions- und Forschungsstipendiaten/innen der Stiftung erhalten monatlich einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt wird.

•   bei einem Kind: EUR 480,--
•   je weiteres Kind: EUR 120,--

Pauschale mtl. Auslandszulage: 930,- Euro
Reisemittel: nach Bedarf
Sachmittel: nach Bedarf

Für kleinere Forschungsaufträge können Werkverträge vergeben werden. Die Stiftung gibt hier keine eigenen Sätze vor.

Fristen

Die nächste Antragsfrist endet am 29. Mai 2024. 

Formular

Elektronisches Antragsformular der Stiftung:

1. Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

2. Sie können das Formular jederzeit speichern und es innerhalb von zehn Tagen über einen persönlichen Link wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Nach Ablauf von zehn Tagen werden Ihre Daten vom Server gelöscht.

3. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Übersicht, die Sie zum elektronischen Versand separat bestätigen müssen.

4. Mit dem Ausführen des Sendevorgangs werden Ihre Daten elektronisch an die Stiftung übermittelt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


Bitte beachten Sie beim Hochladen der notwendigen Antragsunterlagen folgende Vorgaben:

  • Die Antragsunterlagen müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
  • Bitte laden Sie keine geschützten PDF-Dokumente hoch.
  • Die Größe einer einzelnen Datei darf nicht mehr als 6 MB betragen.
  • In jedes Unterlagenfeld kann maximal eine Datei hochgeladen werden.
  • Der Antrag kann nur versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen wurden.


Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Gerda Henkel Stiftung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Gerda Henkel Stiftung erteilt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten können auf Wunsch geändert bzw. gelöscht werden.
  • Bitte verwenden Sie das Formular ausschließlich für eine Antragstellung bei der Gerda Henkel Stiftung. Die Stiftung behält sich vor, gegebenenfalls Antragsdaten ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

 

Druckkosten

Druckkostenzuschüsse werden gegenwärtig nur für herausragende, bereits von der Stiftung geförderte Projekte vergeben. Ein Antrag auf Gewährung eines Druckkostenzuschusses muss von dem/der jeweiligen Projektpartner/in selbst gestellt werden. Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • vom Verlag ausgefülltes Formular der Stiftung
  • Manuskript, das der Verlagskalkulation zugrunde liegt (in elektronischer Form)
  • zweiseitige Zusammenfassung mit Darstellung des wissenschaftlichen Ertrags und des Innovationspotentials der Monographie/des Sammelbandes

Anträgen auf Veröffentlichung von durch die Gerda Henkel Stiftung geförderten Dissertationen ist zusätzlich eine Kopie der (vorläufigen) Promotionsurkunde beizufügen.

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Liste geförderter Projekte

2022

Dr. Danielle Heberle Viegas (München, Deutschland) / Prof. Dr. Patrícia Isabel Lontro Marder Vieira (Coimbra, Portugal) / Prof. Dr. Antoine Acker (Genf, Schweiz)
Resilient forest cities: Utopia and Development in the Brazilian Amazon (20th and 21st Centuries)

PD Dr. Manuel Schramm (Leipzig, Deutschland) / Prof. Dr. Simon Runkel (Jena, Deutschland)
Johanngeorgenstadt als verschwindende Stadt. Eine historische und geographische Mikrologie des Verlusts

Prof. Dr. Oksana Zaporozhets / Dr. Lela Rekhviashvili (Leipzig, Deutschland)
Cities ‘becoming lost’: the ruptures of grand narratives of modernity

 

2021 

Prof. Dr. Caitlin Frances Bruce (Pittsburgh, USA) / Prof. Dr. Ricardo Klein Caballero (Valencia, Spanien) / Dr. Curry Chandler (Pittsburgh, USA)
Lost and Found: Transnational Cultural Practices as Infrastructure for Memory, Reinvention, and Discovery in Transitioning Cities

Dr. Bálint Kovács (Halle, Deutschland) / Professor Dr. Elke Hartmann (Berlin, Deutschland)
Lost-but-found: Armenian Capital Ani at Contested Crossroads

 

2020

Prof. Dr. Joseph Heathcott (New York, USA)
Life in the Rust Archipelago: Natural and Human Ecologies after Capital Flight

Dr. Natalia Moragas / Dr. Alessandra Pecci (Barcelona, Spanien)
Living in the ruins of the city of Teotihuacan (MexicoLiving in the ruins of the city of Teotihuacan (Mexico)

Dr. Khodadad Rezakhani (Princeton, USA)
A City of Many Cities: Ctesiphon, Baghdad, and the Memory of an Abandoned Past in Late Antique and Early Islamic Iraq

 

2019

Dr. Stephanie Döpper (Frankfurt am Main, Deutschland) / PD Dr. Thomas Schmidt-Lux (Leipzig, Deutschland) / Dr. Birgit Mershen (Bochum, Deutschland)
Die verlassenen Lehmziegelsiedlungen des Zentraloman: Zwischen Verklärung und Vernachlässigung

Prof. Dr. Daniel Monterescu (Budapest, Ungarn)
Cities Lost and Found: The Social Life of Ruins in Israel/Palestine, 1882 to the Present

Prof. Dr. Henny Piezonka (Kiel, Deutschland) / Dr. Sampildonov Chuluun (Ulaanbaatar, Mongolei) / Prof. Dr. Martin Oczipka (Dresden, Deutschland) / Dr. Birte Ahrens (Kiel, Deutschland)
Abandoned cities in the steppe: Roles and perception of Early Modern religious and military centres in Nomadic Mongolia

Prof. Dr. Karen Radner / Dr. Jamie Novotny (München, Deutschland)
Living Among Ruins: The Experience of Urban Abandonment in Babylonia

Dr. Julian Schreyer (Erlangen-Nürnberg, Deutschland) / Dr. Felix Henke (München, Deutschland)
Spuren von Städten. Formen des Umgangs mit deurbanisierten Räumen der frühen Kaiserzeit

Prof. Dr. Magdalena Waligorska (Bremen, Deutschland)
Mapping the Archipelago of Lost Towns: Post-Holocaust Urban Lacunae in the Polish-Belarusian-Ukrainian Borderlands

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Bitte beachten Sie zunächst alle in diesem Bereich sowie unter Allgemeine Hinweise für Antragsteller und Geförderte bereitgestellten Informationen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin Förderschwerpunkt Lost Cities

Dr. Birte Ruhardt
Leitung Vorstandsbüro
ruhardt@gerda-henkel-stiftung.de

Allgemeine Hinweise für Antragsteller/innen und Geförderte

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Antragstellung

Kann ich ein Forschungsprojekt beantragen, auch wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Anträge auf Förderung eines Forschungsprojekts können in der Regel nur von Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen bzw. vergleichbaren Institutionen sowie von einem oder mehreren (promovierten/habilitierten) Wissenschaftler(n) gestellt werden. Die Vorlage einer (vorläufigen) Promotionsbescheinigung ist erforderlich.

Kann ich mich mit demselben Forschungsvorhaben in mehreren Programmen der Stiftung gleichzeitig bewerben?
Nein, eine Bewerbung ist immer ausschließlich einem Förderprogramm zuzuordnen. Eine gleichzeitige Bewerbung mit unterschiedlichen Forschungsvorhaben ist dann grundsätzlich möglich, wenn für den Antragsteller kein eigenes Stipendium vorgesehen ist.

Was mache ich, wenn ich mir nicht sicher bin, ob mein Thema in den Förderbereich der Stiftung fällt?
Schicken Sie uns bitte eine kurze Projektskizze per E-Mail (info@gerda-henkel-stiftung.de). Nach einigen Tagen bekommen Sie Bescheid, ob Sie sich bewerben können.

Können sich auch ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die Förderung eines Forschungsvorhabens bewerben?
Ja. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich.

Was sind die Korrespondenzsprachen der Stiftung?
Deutsch und Englisch.

Soll der Antrag/das Gutachten in Deutsch oder Englisch eingereicht werden?
Anträge und Gutachten können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden.

In welchem Format sollten meine Antragsunterlagen der Stiftung vorliegen?
Ihr Exposé sollte eine Länge von 8 Seiten nicht überschreiten. Dokumente müssen mindestens mit Schriftgröße 11 sowie einem Zeilenabstand von 1.5 erstellt werden. Bitte lesen Sie sorgfältig alle Anweisungen im Bereich Allgemeine Hinweise.

Gibt es inhaltliche Vorgaben zur Gliederung bzw. Gestaltung des Exposés?
Nein, inhaltliche Vorgaben gibt es soweit nicht. Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium, bei denen die Niederschrift der Studie im Vordergrund steht, sollten im Exposé darauf achten, dass neben der inhaltlichen Darstellung auch Angaben zur Methode, zum Forschungsstand, zur Quellengrundlage und zur Forschungsrelevanz enthalten sind.

Sollte das Exposé eine ausführliche Literaturliste enthalten, oder reicht es, die zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken? Ist zusätzlich eine Literaturliste mit für das Projekt relevanter Literatur notwendig?
Es ist ausreichend, die im Exposé zitierten Quellen in Fußnoten zu vermerken. Eine Literaturliste mit relevanter Literatur kann, muss aber nicht eingereicht werden.

Was sollte in meinem Arbeits- und Zeitplan stehen?
Ihr Arbeits- und Zeitplan sollte möglichst detailliert Auskunft geben über die im Förderzeitraum geplanten Arbeitsschritte und auch Angaben zu geplanten Forschungsreisen und deren voraussichtlicher Dauer enthalten.

Kann ich die Finanzierung meiner eigenen Stelle beantragen?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien stellt die Stiftung keine Fördermittel für die Finanzierung von Stellen an Forschungseinrichtungen zur Verfügung.

Können Projektmitarbeiter über Stellen finanziert werden?
Nein. Nach einem Grundsatzbeschluss der Stiftungsgremien können für Projektmitarbeiter ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden.

Werden die Stipendien für Projektmitarbeiter im Kostenplan des Forschungsprojektes aufgelistet oder müssen die Projektmitarbeiter sich gesondert auf ein Stipendium bewerben?
Bitte listen Sie in der Kostenübersicht des Forschungsprojektes die Stipendien für die Projektmitarbeiter auf. Die Projektmitarbeiter müssen sich nicht gesondert auf ein Stipendium bewerben.

Wie sollten Reise- und Sachmittel beantragt werden?
In Form einer möglichst präzisen Kostenaufstellung, in der die einzelnen Kostenpunkte aufgelistet werden. Bitte lesen Sie dazu auch die Angaben unter http://www.gerda-henkel-stiftung.de/beantragung_reise-und-sachmittel.

Zahlt die Stiftung für die Betreuung von Kindern während der Förderzeit?
Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung erhalten einen Familienzuschlag, der nach Vorlage der Geburtsurkunde gewährt wird. Der Familienzuschlag wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt.

Wie verfährt die Stiftung, wenn eine Stipendiatin oder ein Stipendiat während der Förderzeit ein Kind bekommt?
Der Förderzeitraum für Promotions- und Forschungsstipendiaten der Stiftung kann um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht. Individuelle Regelungen sind bitte mit der Geschäftsstelle abzustimmen.

Werden Overhead-Kosten von der Stiftung übernommen?
Nein, die Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten.

Kann jeder Druckkosten beantragen?
Druckkosten können nur für ein zuvor von der Gerda Henkel Stiftung gefördertes Projekt beantragt werden. Die Stiftung kann aber auch bei zuvor geförderten Projekten nicht in jedem Fall eine Druckbeihilfe in Aussicht stellen, da für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen gegenwärtig nur ein sehr begrenzter Etat zur Verfügung steht.

Erlaubt die Stiftung Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zu wissenschaftlichen Tagungen?
Nein. Reisemittel werden gegenwärtig nur im Rahmen größerer Forschungsprojekte oder bei Promotions- und Forschungsstipendien gewährt. Anträge zur Förderung eigenständiger Reisen zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen werden prinzipiell nicht unterstützt.

Kann ich nach dem Absenden des elektronischen Antragsformulars meine Angaben noch ändern?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte informieren Sie uns bei der Antragstellung über eventuell vom Formular abweichende Angaben oder füllen Sie ein neues Formular aus und weisen in einem kurzen Anschreiben bzw. per E-Mail auf das neu ausgefüllte Formular hin.

Gibt die Stiftung im Falle einer Ablehnung Auskunft über die Gründe?
Die Stiftung gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags, da die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Fragen zur Stipendiengewährung

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Stelle innehaben?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Gehalt ist nicht möglich.

Kann ich ein Stipendium erhalten und gleichzeitig eine Altersrente/Pension beziehen?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug von Stipendium und Altersrente/Pension ist nicht möglich.

In welchem Fall kann ich eine Auslandszulage beantragen?
Sollte ein Stipendiat zu Forschungszwecken das Land seines Hauptwohnsitzes verlassen und sich länger als vier Wochen an einem Ort im Ausland aufhalten, gewährt die Stiftung eine pauschale Auslandszulage. Die Auslandszulage ist im Kostenplan aufzuführen. Diese ist als Erhöhung des Stipendiums zu verstehen und soll den Mehraufwand bei der Verpflegung und die erhöhten Unterbringungskosten ausgleichen. Wenn eine Auslandszulage gewährt worden ist, übernimmt die Stiftung keine Übernachtungskosten für den gleichen Zeitraum.

Kann ich die Übernahme von Studiengebühren oder Semesterbeiträgen mit beantragen?
Nein, die Stiftung übernimmt grundsätzlich keine derartigen Gebühren

Muss ich im Falle einer Bewilligung das Stipendium sofort antreten?
Das Stipendium muss ab dem Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb der nächsten zwölf Monate angetreten werden.

Fragen zu Gutachten

Kann ich mich um ein Forschungsstipendium bewerben, wenn ich noch nicht promoviert bin?
Nein. Forschungsstipendien können ausschließlich von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlern beantragt werden.

Gelten die Kriterien auch für das Sonderprogramm Sicherheit, Gesellschaft und Staat sowie die beiden Förderschwerpunkte "Demokratie" und "Lost Cities"?
Nein, die Kriterien gelten bisher nur für die Antragstellung auf ein Forschungsstipendium in der Allgemeinen Forschungsförderung.

Welche ausländischen Qualifikationen werden bei der Dotierung von Forschungsstipendien der deutschen Habilitation gleichgesetzt?
Der höhere Stipendiensatz wird nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationsverfahren gewährt bzw. alternativ frühestens nach positiver Zwischenevaluation einer Juniorprofessur.  Bei Antragstellern/Antragstellerinnen aus Wissenschaftssystemen, in denen keine Habilitation vorgesehen ist, erkennt die Stiftung als äquivalente Qualifikation zur Habilitation die Inhaberschaft einer unbefristeten Stelle als „Associate Professor“ oder als „Full Professor“ / „Distinguished Professor“ (nach nordamerikanischem System) bzw. eines „Senior Lecturer“ oder „Reader“/„Professor“ (nach Commonwealth-System) an. Die Wertung abweichender nationaler Qualifikationsstufen anderer Länder obliegt einer Einzelfallprüfung durch die Geschäftsstelle der Stiftung.

Allgemeine Fragen zum Ablauf einer Förderung

Was sollte ich nach dem Erhalt des Bewilligungsschreibens unternehmen?
Bitte teilen Sie uns postalisch mit, ob Sie die Förderung annehmen und die Bewilligungsbedingungen akzeptieren. Im Falle einer Annahme sind zudem eine aktuelle Bankverbindung sowie der gewünschte Beginn der Zahlungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte.

Wozu verpflichte ich mich, wenn ich die Förderung annehme?
Alle Veränderungen, die für die Gewährung oder die Höhe eines Stipendiums von Bedeutung sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Lehraufträge sowie Nebentätigkeiten, die eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden überschreiten, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Darf ich während der Förderzeit arbeiten?
Ja, wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich fünf Stunden nicht überschritten wird.

Wie und in welcher Form muss ich auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Bei allen aus dem Projekt hervorgehenden Veröffentlichungen ist die Förderung durch die Stiftung in angemessener Form zu erwähnen; bei von der Stiftung mit einer Druckbeihilfe unterstützten Publikationen ist zusätzlich im Impressum auf die Förderung hinzuweisen. Für sonstige Medien (z.B. Tagungsplakate oder -flyer) nutzen Sie bitte auch das auf der Homepage zur Verfügung stehende Logo der Stiftung. Im Rahmen von Veranstaltungen sollten Sie bitte ebenfalls einen Hinweis auf die Förderung einfließen lassen. Sollten Sie Kontakt mit Journalisten aufnehmen (z.B. auch über die Pressestelle Ihrer Universität), stellen Sie bitte sicher, dass die Förderung stets erwähnt wird (auch in evtl. publizierten Pressemitteilungen).

Kann die Fördersumme bzw. ein Teil davon auch für andere Zwecke verwendet werden?
Nein. Die bewilligte Fördersumme ist ausschließlich für die im Bewilligungsschreiben genannten Zwecke zu verwenden.

Können die Stipendiengelder auch auf ausländische Konten überwiesen werden?
Ja, hierzu bitte unbedingt immer den Swift-Code, BIC und IBAN- Nummer angeben. Bevorzugt werden jedoch deutsche Bankverbindungen.

Muss ich mich versichern, wenn ich ein Stipendium erhalte, oder übernimmt die Stiftung die Kosten?
Da zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten kein Anstellungsverhältnis besteht, können Beiträge zur Sozialversicherung nicht übernommen werden. Die Stiftung empfiehlt den Stipendiaten, eine Krankenversicherung abzuschließen. Ein Zuschuss zu diesen Kosten kann nicht gezahlt werden.

Abrechnungen

In welcher Form benötigt die Stiftung meine Bankverbindung?
Bitte beachten Sie, dass alle Überweisungen und Daueraufträge auf das europaweite Verfahren SEPA umgestellt werden. Statt Bankleitzahl und Kontonummer benötigt die Stiftung IBAN und BIC. Die entsprechenden Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und gegebenenfalls auf Ihrer Bankkundenkarte. Bitte lassen Sie sie uns bei Gelegenheit zukommen oder reichen sie bei Ihrer nächsten Abrechnung mit ein.

Müssen bei einer Abrechnung die Original-Belege an die Stiftung geschickt werden?
Die Einreichung von Kopien / Scans der Belege ist ausreichend. Sollten bei der Abwicklung der Abrechnung durch Drittmittelstellen der Universitäten bzw. anderer Einrichtungen nur Buchungslisten vorgelegt werden, stellen Sie bitte sicher, dass die Originale für Prüfzwecke dort mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Können bei Forschungsreisen auch Kosten für meine Familie erstattet werden?
Nein. Diese Kosten sind von den Stipendiaten zu tragen.

Allgemeine Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Zentrale der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf?
+49 (0)211/79 70