Basisprogramm

Kernbereich der Fördertätigkeit der Gerda Henkel Stiftung ist das aus mehreren Komponenten bestehende Basisprogramm. Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie bitte jeweils der Rubrik "Anträge".

Forschungsprojekte
Anträge auf Förderung eines Forschungsprojektes können in der Regel nur von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen oder vergleichbaren Institutionen gestellt werden.

Forschungsstipendien
Forschungsstipendien können unmittelbar von promovierten/habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen für eine größere Forschungsarbeit beantragt werden oder werden im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt vergeben.

Promotionsprogramm
Ziel des Stipendienprogramms ist es, den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse als außergewöhnlich begabt ausgewiesen sind und deren Dissertationen ein weit überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen. Bei der Auswahl der Stipendiaten sind Dauer und Verlauf des Studiums, die Abschlussnote, das Lebensalter und besondere Qualifikationen wichtige Entscheidungskriterien.

Reise- und Sachbeihilfen
Die Stiftung gewährt promovierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen kleinere Reise- und Sachbeihilfen zur Durchführung von Forschungsreisen bzw. zum Erwerb von forschungsrelevanten Materialien. Reise- und Sachbeihilfen können nicht von Studenten und Doktoranden beantragt werden. Doktoranden können jedoch im Rahmen eines Antrags auf Promotionsförderung Reise- und Sachkosten geltend machen.

Tagungen
Bei der Auswahl von förderungswürdigen Tagungsprojekten wird besonderes Augenmerk auf ein inhaltlich und methodisch innovatives Konzept und einen internationalen Teilnehmerkreis gelegt.

Druckkosten
Druckkosten werden gegenwärtig nur an besonders erfolgreiche Stipendiaten der Gerda Henkel Stiftung oder für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen herausragender, bereits von der Stiftung geförderter Projekte vergeben. Voraussetzung ist die Vorlage eines druckreifen Manuskripts. Ein Antrag auf Übernahme von Druckkosten ist daher immer erst nach Abschluss eines von der Stiftung geförderten Projektes möglich.

Gründung und Ziele | Grundsätze | Organisation | Geschäftsstelle | Fördermittel im Überblick | Mitgliedschaften und Kooperationen |
Vorstellung ausgewählter Projekte | Gerda Henkel Vorlesungen | Projekte der Stiftung | Geförderte Publikationen | Wissenschaftsportal L.I.S.A. | L.I.S.A.video |
Allgemein | Basisprogramm | Sonderprogramme | Fellowships | Dotierung | Aktuelle Förderquote | Gerda Henkel Preis | ABRECHNUNG VON REISE- UND SACHMITTELN | BEWILLIGUNGSBEDINGUNGEN |
Forschungsprojekte | Forschungsstipendien | Promotionsstipendien | Kleinere Reise- und Sachbeihilfen | Tagungen | Druckkosten | Sonderprogramme |

Beantragung von Reise- und Sachmitteln | Dotierung | Antragsfristen |
Antrag Promotionsstipendium | Antrag Forschungsstipendium | Antrag Forschungsprojekt | Antrag Tagung | Antrag Kleinere Reise- und Sachbeihilfen | Antrag Forschungsstipendium (Förderschwerpunkt Islam) | Antrag Forschungsprojekt (Förderschwerpunkt Islam) | Antrag Stipendium (Sonderprogramm Zentralasien) | Antrag Forschungsprojekt (Sonderprogramm Zentralasien) |