Anträge auf Gewährung eines Promotionsstipendiums können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftungsgremien entscheiden an vier Terminen im Jahr über die Stipendienvergabe. Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt maximal sechs Monate.
Ziel des Stipendienprogrammes ist es, den hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Berücksichtigt werden nur Bewerber, die durch ihre Studienleistungen und Examensergebnisse als außergewöhnlich begabt ausgewiesen sind und deren Dissertationen ein weit überdurchschnittliches Ergebnis erwarten lassen. Bei der Auswahl der Stipendiaten sind Dauer und Verlauf des Studiums, die Abschlussnote, das Lebensalter und besondere Qualifikationen wichtige Entscheidungskriterien.
Förderdauer
Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Art und Umfang der Förderung, Dotierung:
- Stipendiengrundbetrag, sowie ggf. zuzüglich
- Auslandszuschlag
- Kinderbetreuungszuschlag
sowie zusätzlich nach Bedarf - Reisekosten (Fahrt- und Unterkunftskosten)
- Sachkosten
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Bitte schicken Sie uns nach dem Versand des elektronischen Antragsformulars alle übrigen Unterlagen sowie einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars per Post zu.
- Anträge, die nur unvollständig oder überdimensioniert vorliegen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Das gleiche gilt für Anträge, zu denen die Gutachten nicht eingegangen sind. Sie werden mit entsprechendem Hinweis an die Antragsteller für die nächste Entscheidungsrunde zurückgestellt.
- Eingang in das Auswahlverfahren können nur Bewerber finden, die zum Zeitpunkt ihres Hochschulabschlusses das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Ausnahmen: Auf das Lebensalter angerechnet werden: Zweiter Bildungsweg, Kindererziehung, Wehrdienst, Berufspraxis nach dem Abschluss und andere besondere Lebensumstände).
- Die Gesamtnote des Hochschulabschlusses muss unter 2,0 liegen. (Bei ausländischen Studienabschlüssen erfolgt in der Geschäftsstelle eine gesonderte Prüfung über die Aufnahme in das Auswahlverfahren.)
- Anträge und Gutachten können in Deutsch und Englisch eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie ab sofort für alle Anträge auf Förderung von Promotionsstipendien ein elektronisches Antragsformular. Dies gilt auch für kleinere Fördersummen (bis max. 15.000,- €).
Einem Antrag auf ein Promotionsstipendium sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen (Unterlagen bitte nicht zusammentackern oder -heften und lose in einfachen Mappen/Schnellheftern einreichen):
- Antragsübersicht (Formular für Antrag Promotionsstipendium)
- Exposé (max. 8 Seiten inkl. - falls erforderlich - Literaturverzeichnis; bitte berücksichtigen Sie diese Vorgabe)
- Zeit- und Arbeitsplan mit Angaben zu den notwendigen Reisen in Archive, Bibliotheken und Museen oder zu anderen Zielen, die für die Erstellung der Dissertation erforderlich (max. 2 Seiten)
- Detaillierte Kostenaufstellung (ggf. Schätzung) der voraussichtlich entstehenden Reise- und Sachkosten
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Zeugnis(se) über den Hochschulabschluss (bei Direktpromotion: Seminarscheine); die Zeugnisse müssen nicht beglaubigt sein
- Zwei Fachgutachten, die Auskunft über die Qualifikation des Antragstellers und über die Qualität des Promotionsvorhabens geben. Diese sind von den Verfassern direkt an die Stiftung zu schicken (mit Unterschrift des Verfassers - Zusendung vorab per E-Mail oder Fax möglich).
Bitte verzichten Sie auf die Einsendung der folgenden Unterlagen: - Abiturzeugnis
- Praktikumsbescheinigungen
- Seminarscheine (nur erforderlich bei grundständiger Promotion)
- Arbeitszeugnisse
Nach dem Versand des elektronischen Antragsformulars bitten wir, einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars zusammen mit den übrigen Unterlagen per Post an die Stiftung zu senden.
Alle Antragsteller erhalten nach Bearbeitung ihrer Unterlagen eine Eingangsbestätigung. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anträge, die nach Ablauf eines Jahres nicht vollständig (d.h. inklusive der Gutachten) vorliegen, aus dem Verfahren genommen werden.